Familienkasse
Kindergeld gibt es auch für volljährige Kinder
Auch für volljährige Kinder kann die Familienkasse weiter Kindergeld zahlen. Wenn sich das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium, einen Freiwilligendienst oder ein Praktikum absolviert gibt es weiterhin Kindergeld. Auch in bis zu vier Monate langen Übergangsphasen zwischen Schulende und Ausbildungsbeginn kann Kindergeld gezahlt werden. Außerdem wird, wenn sich die Unterbrechung etwas länger hinzieht, für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt, wenn es sich aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatzplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet.
Kindergeld während der Arbeitssuche
Falls das Kind nach dem Ende der Schulausbildung noch keine weiteren Pläne für eine unmittelbar anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitsuche bestehen. Hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.
Telefonisch ist die Familienkasse Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr kostenfrei unter 08004-555530 erreichbar.
Redakteur:Leonie Lange aus Buchholz |
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