Keine Haft dank Geständnis: Täter (41) wollte Ex-Partnerin vergewaltigen

Frauen werden immer wieder Opfer von Beziehungstaten (Symbolbild) | Foto: Fotolia/dmitrimaruta
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jd. Buxtehude. Auf das Beziehungs-Aus folgte der sexuelle Übergriff: Ein 41-Jähriger versuchte, in der gemeinsamen Wohnung - beide lebten trotz Trennung noch zusammen - seine ehemalige Lebensgefährtin (40) zu vergewaltigen. Der kräftige Mann ließ erst von seiner Ex-Partnerin ab, als die gemeinsame Tochter (6) die verzweifelten Hilferufe der Mutter hörte und zu weinen begann. Die absurde Logik des Täters war so simpel wie brutal: "Wenn du mit anderen Männern fi***, kannst du das auch mit mir machen", hat er laut Anklageschrift vor seinem Übergriff im Bad einer Buxtehuder Wohnung gerufen. Dass er nicht ins Gefängnis muss, verdankt der polnische Staatsbürger einem "Deal" vor dem Schöffengericht: Er gesteht seine Tat und im Gegenzug erhält er lediglich eine Bewährungsstrafe. Zwei Jahre Haft, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, lautete am Ende das Urteil.

Gleich zu Beginn des Prozesses machte der Vorsitzende Richter Erik Paarmann dem Angeklagten klar: Sollte er nicht geständig sein und das Gericht komme dennoch zu der Überzeugung, dass er schuldig sei, müsse er mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung rechnen. "Sie bewegen sich auf Messers Schneide", so der Richter. Der Angeklagte stimmte der sogenannten Verständigung zu und ließ über seinen Anwalt erklären, dass er die Tat einräume. "Ich bedaure das Geschehene sehr und werde so etwas nie wieder tun", übersetzte eine Dolmetscherin eine persönliche Erklärung. Der Pole kam bereits seit 2006 mit seiner Ex-Partnerin nach Deutschland, spricht aber kaum Deutsch.

Das Opfer benötigte keinen Übersetzer. Die Altenpflegerin schilderte in fließendem Deutsch die Ereignisse der Tatnacht: Sie sei mit einer Kollegin unterwegs gewesen und erst nach Mitternacht nach Hause gekommen. Ihr Ex-Freund habe sie sofort mit Vorwürfen überschüttet, warum sie so spät heimkehre. Im Badezimmer habe er sie sexuell bedrängt und zu Fall gebracht - mit einem Tritt in die Kniekehle. Der Täter habe sich dann auf seine Ex-Frau gelegt, die "eingeklemmt zwischen Waschbecken und Toilette lag", heißt es dazu in der Anklageschrift.

"Ich habe mich heftig gewehrt, doch er hielt mich fest und zog mir die Shorts herunter", schilderte die Zeugin die schlimmsten Minuten ihres Lebens. Fotos von Blutergüssen belegen, wie gewalttätig der Mann vorgegangen ist. Als dieser dann versucht habe, seine eigene Hose auszuziehen, habe sie nach ihrer kleinen Tochter gerufen, berichtete die Frau unter Tränen: "Sie war meine letzte Rettung."

Der Verhandlung war bereits ein sogenannter Gewaltschutz-Prozess vorausgegangen: Dort wurde gerichtlich bestimmt, dass der Täter die Wohnung seiner Ex-Partnerin nicht mehr betreten darf und zu ihr einen Mindestabstand als 20 Meter einhalten muss. Das ist nun auch Bestandteil der Bewährungsauflagen. Außerdem muss der Täter eine Geldstraße in Höhe von 1.200 Euro zahlen und an einem Anti-Aggressionstraining teilnehmen.

Ein Verfahren wegen Beleidigung - der Pole soll seine "Ex" später als "Schlampe" und "Hure" beschimpft und sie bespuckt haben - wurde eingestellt. Die Frau sagte vor Gericht aus, dass sie vom Täter angeblich fast täglich gestalkt werde.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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