Opfer in eigener Wohnung überfallen
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bc. Stade. Vier deutsche Staatsangehörige mit libanesischen Wurzeln aus Stade stehen seit Mittwoch vor der 1. Großen Strafkammer des Stader Landgerichtes. Den Angeklagten zwischen 24 und 30 Jahren wird gemeinschaftlicher schwerer Raub in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung vorgeworfen. Darauf steht eine Mindesthaftstrafe von fünf Jahren, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Es geht um zwei Taten: Die erste ereignete sich am 25. September 2014 in Stade. Zwei der Tatverdächtigen sollen laut Anklageschrift gegen 21 Uhr an der Wohnungstür eines Mannes geklingelt haben, um Drogen zu kaufen. Als dieser laut Staatsanwaltschaft entgegnete, dass er Cannabis nur zum Eigenbedarf konsumiere, schubsten die beiden Angeklagten ihr Opfer aufs Bett, würgten es, bedrohten den Mann mit einem Elektroschocker und durchsuchten ihn nach Drogen. Mit 1.100 Euro Bargeld und zehn Gramm Cannabis verließen sie die Wohnung, so die Anklage.
Am 6. Februar 2015 sollen alle vier Beschuldigten einen ähnlichen Überfall begangen haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat sich die Situation wie folgt zugetragen: Die Angeklagten boten einem Mann an seiner Wohnungstür Drogen an, drängten ihn daraufhin in seine Wohnung. Es kam zu einer Rangelei, in deren Folge dem Opfer Pfefferspray ins Gesicht gesprüht wurde. Mit einer Beute von 200 Euro und einem Asthma-Medikament flüchteten sie.
Ein Angeklagter, der schon bei dem Überfall im Jahr 2014 dabei gewesen sein soll, soll darüber hinaus einen Tag vor Heiligabend 2015 mehrere Parfüm-Flaschen bei Kaufland in Stade gestohlen haben. Als er auf frischer Tat ertappt wurde, zeigte er sich extrem aggressiv. Seit Januar sitzt er in Untersuchungshaft in Bremervörde. Die Anklage lautet auf räuberischen Diebstahl.
Zum Ablauf des Prozesses: Der Vorsitzende Richter Rolf Armbrecht verständigte sich zum Auftakt mit den Verteidigern darauf, dass bei den beiden letzten Fällen zunächst die Zeugen angehört werden sollen, bevor möglicherweise die Verfahren im Hinblick auf den Hauptanklagepunkt aus dem Jahr 2014 nach Paragraf 154 der Strafprozessordnung (Teileinstellung bei mehreren Taten) eingestellt werden könnten.
Für die erste Tat liegen bereits Aussagen beim Haftrichter vor. In diesem Fall haben die beiden Angeklagten wohl mit einer Verurteilung zu rechnen. Der Prozess wird am 4. August fortgesetzt. Insgesamt sind fünf Prozesstage vorgesehen.
Redakteur:Björn Carstens aus Buxtehude |
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