Erörterung Buxtehuder A26-Zubringer: Die Klage wird kommen
Gräben zwischen Kreis und Bürgern bleiben unüberbrückbar
tk. Buxtehude. Die Gräben zwischen den Gegnern des Ausbaus der Rübker Straße (K40) zum Buxtehuder A26-Zubringer und dem Landkreis als Planer und Bauherren dieser Straße sind und bleiben unüberbrückbar. Das wurde am Donnerstag bei dem Erörterungstermin der Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens deutlich. Ulrich Felgentreu, Sprecher der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau brachte es auf den Punkt: "Das wird wohl erst vor Gericht geklärt werden."
Genau das soll ein solcher Termin eigentlich verhindern. Als Moderator unterstützte der auf Ausgleich bedachte Leipziger Anwalt Klaus Füßer die Planfestellungsbehörde des Kreises - und bekam Gegenwind von Dr. Roda Verheyen. Sie vertritt rund 60 Anlieger aus der Rübker Straße. Ihr Ziel war es, den Termin platzen zu lassen. Der Landkreis sei Planer und Genehmigungsbehörde in einem und damit befangen. Für die Berechnung der Knotenpunkte gelten neue Richtlinien und bei der Auslegung der Pläne habe es Verfahrensfehler gegeben. "Politisch ist diese Planung unhaltbar", so Verheyen, die für jeden Satz Applaus der rund 60 Einwender bekam.
Was nicht erstaunt: Dass die Umgehung als Alternative zur Rübker Straße nicht gebaut werden kann, weil das Naturschutzgebiet "Moore bei Buxtehude" mit dem geschützten Wachtelkönig darunter leiden würde, stößt nach wie vor bei den Bürgern auf komplettes Unverständnis. Ein maximaler Flächenverbrauch im Naturschutzgebiet von 5.000 Quadratmetern dürfe nicht höher bewertet werden als die Auswirkungen auf viele hundert Menschen.
Der Landkreis bleibt dabei: Die Umgehung gehe nicht. Der Naturschutz habe Vorrang. Der Erhaltungszustand des Wachtelkönigs sei dermaßen schlecht, dass die Auswirkungen der Umgehung den Naturschutzzielen komplett entgegenstünden- Auch hier brachte Roda Verheyen einen politischen Aspekt in die Erörterung ein: Dass die Umgehung unmöglich erscheine, liege vor allem daran, dass für die A26 selbst und den Bau der B3neu schon soviel Ausnahmen gemacht wurden, dass jetzt im wahrsten Sinne kein Platz mehr für eine Ausnahmeregelung vom strengen Naturschutz sei.
Der Erörterungstermin, der am Freitag weiterging, war bis Redaktionsschluss noch nicht beendet. Auch wenn es an diesen zwei Tagen Zeit für Bedenken und Kritik gab - der Zeitdruck ist ein Problem. Denn der Bauausschuss des Landkreises soll schon Anfang Juni über den Planfeststellungsbeschluss diskutieren und der Kreistag soll noch vor der Sommerpause den endgültigen Beschluss fassen. Die Protokolle des Erörterungstermin liegen allen Beteiligten aber erst nach vier Wochen vor. Anwalt Füßer versicherte immer wieder, dass der Landkreis eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen werde. Daran, das wurde immer wieder deutlich, haben die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erhebliche Zweifel. Der Erörterungstermin war für sie und ihre Anwältin daher eher ein Einbau von Fallstricken ins Verfahren, die bei einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Tragen kommen könnten.
• Vor der Erörterung der Einwendungen der Bürger waren die sogenannten Träger der öffentlichen Belange an der Reihe. Darunter die Hansestadt Buxtehude. Dabei konnte die Stadt die Zusage vom Landkreis aushandeln,. dass die Gestaltung der Lärmschutzwände gemeinsam unter Einbeziehung von externen Experten vonsatten geht. Zudem soll die Breite der Anliegerstraßen, sie sind gegenwärtig 4,10 Meter breit, noch einmal überdacht werden.
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