Samtgemeinde Apensen
Rat beschäftigt sich mit Obdachlosenunterkunftssatzung

Vorschlag der Verwaltung: ein Pauschalbetrag von 300 Euro pro Person  | Foto: Adobe Stock / pintoreduardo
  • Vorschlag der Verwaltung: ein Pauschalbetrag von 300 Euro pro Person
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Mit den Gebühren für ihre Flüchtlingsunterkünfte hat die Samtgemeinde Apensen unlängst bundesweit für mediales Aufsehen gesorgt: Zwei junge, berufstägige Ukrainerinnen sollen pro Person mehr als 300 Euro für ein gemeinsam genutztes, rund 20 Quadratmeter großes Zimmer zahlen. Die Höhe der Gebühren wurde nicht nur von den betroffenen Ukrainerinnen, sondern auch vom Flüchtlingsrat öffentlich kritisiert und als Wucher bezeichnet. Dass die Hoffnung der beiden Ukrainerinnen erfüllt und die Gebühren deutlich gesenkt werden, ist jedoch nicht sehr wahrscheinlich:

Mit der Benutzungs- und Gebührensatzung für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte beschäftigen sich die Politiker des Samtgemeinderats auf der kommenden Sitzung am Mittwoch, 15. März, 19 Uhr auf dem Beekhoff in Beckdorf, wobei auch der Antrag der IGB, die Gebühren unter bestimmten Voraussetzungen zu reduzieren, berücksichtigt wird. Die Verwaltung schlägt als Pauschalbetrag die Festsetzung einer monatlichen Benutzungsgebühr auf 300 Euro pro Person fest.

Diese Summe ergibt sich aus einer Mischkalkulation, in von der Grundstücks- und Gebäudeunterhaltung bis zu den Leistungen des Bauhof alle die Unterkünfte betreffenden Sachaufwendungen und Personalkosten einbezogen wurden. Auf Grundlage dieser Kalkulation wurden dann Gespräche mit den übergeordneten Behörden geführt und ein Pauschalbetrag von 300 Euro definiert. Zur Vereinfachung der Arbeit in der Verwaltung sollen zukünftig in den Bescheiden zwischen Raum- und Nebenkosten keine nähere Differenzierung mehr erfolgen. Die Satzung soll mit Wirkung zum 1. Mai 2023 in Kraft treten. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 30. Juni 2022 außer Kraft.

Weitere Themen der Ratssitzung sind u.a. die Abberufung des Ortsbrandmeisters der Ortswehr Sauensiek, Mark Dallmann, der sein Amt aus persönlichen Gründen niederlegen will, sowie die Ernennung des neuen, kommissarischen Ortsbrandmeisters Birger Schulz. Des Weiteren entscheiden die Ratsmitglieder, welche Personen dem Landkreis als Jugend, Haupt- und Hilfsschöffen vorgeschlagen werden.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt ist der Vorschlag der Verwaltung, den neuen Kämmerer Kai Pauls zur Vertretung des Allgemeinen Stellvertreters zu ernennen. Damit hätte Pauls, wenn sowohl die Rathauschefin Petra Beckmann-Frelock und ihr Vize Edgar Rot z.B. urlaubs- oder krankheitsbedingt gleichzeitig abwesend sind, die gleichen Zeichnungs- und Unterschriftsbefugnisse wie der Allgemeine Vertreter.

Die gesamte Tagesordnung: 
1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Tagesordnung und der  Beschlussfähigkeit des Samtgemeinderates
2. Bericht der Samtgemeindebürgermeisterin
3. Einwohnerfragestunde
4. Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung 14.02.2023
5. Abberufung des Ortsbrandmeisters der Ortswehr Sauensiek
6. Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortswehr Sauensiek
7. Vorschlagsliste für die Neuwahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028
8. Vorschlagsliste für die Neuwahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028
9. Ernennung von Kai Pauls zum Vertreter des Allgemeinen Vertreter als Abwesenheitsvertretung in besonderen Lagen
10. Umbenennung Feuerschutzausschuss zum Ausschuss für Feuerschutz, Ordnungs- und Bürgerserviceangelegenheiten
11. Änderung und Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Samtgemeinde Apensen für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte unter Berücksichtigung des Antrages der IGB
12. Mitteilungen, Anfragen und Anregungen
13. Einwohnerfragestunde

Redakteur:

Nicola Dultz aus Buxtehude

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