Alles nur Taktik?
Rübker Straße: Will der Kreis wirklich schon enteignen?
tk. Buxtehude. Wie weit will der Landkreis Stade, allen voran Landrat Michael Roesberg in den letzten Monaten seiner Amtszeit, tatsächlich gehen, um den Ausbau der Rübker Straße (K40) als Buxtehuder A26-Zubringer voranzutreiben? Dr. Roda Verheyen, die zum Team der Juristinnen und Juristen gehört, die die Bürgerinitiative (BI) Rübker Straße vertritt, kommentiert die Landkreis-Politik der vollendeten Tatsachen vor einem endgültigen Gerichtsbeschluss mit knappen Worten: "So etwas habe ich noch nie erlebt." Die Hamburger Anwältin ist überzeugt, dass die Berufsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg so enden wird, wie die vorangegangene in erster Instanz in Stade: Der Planfeststellungbeschluss für den Ausbau der K40 ist rechtswidrig und wird kassiert.
Was Roda Verheyen bemerkenswert findet: Dass der Landkreis tatsächlich die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses umsetzt. Der Landrat hat sich dafür gerade die politische Mehrheit geholt (das WOCHENBLATT berichtete). "Das ist rechtlich einwandfrei", sagt Verheyen, fügt aber hinzu: "Es ist am Rande dessen, was rechtlich möglich ist." Denn: Um den Straßenbau tatsächlich voranzutreiben, muss der Landkreis Flächen erwerben. Das gilt auch für das Regenrückhaltebecken, das jetzt schon gebaut werden soll. Und: Um von der reinen Planungs- in die Umsetzungsphase zu starten, muss der Landkreis Flächen an der Rübker Straße, etwa Vorgärten, in seinen Besitz bringen. Wenn die Eigentümer das nicht wollen, beginnt ein Enteignungsverfahren. "Will der Kreis das wirklich, obwohl nicht feststeht, wie das OVG am Ende urteilt?", fragt die Anwältin. Ob im erwartbaren Streit über die Enteignungen die Enteignungsbehörde tatsächlich die Landkreis-Sicht unterstützt, ist für die Juristin fraglich. Die Abgabe von Besitz mit Zwangsmitteln werde von den Betroffenen auf jeden Fall mit juristischen Mitteln bekämpft werden.
Roda Verheyen ist von der Richtigkeit der Stader Verwaltungsgericht-Entscheidung überzeugt, weil die Abwägung im Planfeststellungsbeschluss grundlegend falsch sei. Die Ausschließlichkeit, mit der alles auf die K40 hinauslaufe, hätten die Stader Richter zurecht bemängelt. "Das Ergebnis wird vor dem OVG nicht anders aussehen", sagt Roda Verheyen. Zu reparieren sei das zudem nicht.
Was sie zudem zu bedenken gibt: Wenn man als Gedankenspiel davon ausgeht, dass die Rübker Straße tatsächlich der Autobahnzubringer wird, dann werde eine große Zahl von Hausbesitzern so dermaßen unter dem Lärm leiden, die weit oberhalb des gesetzlich Erlaubten liegt, dass sie einen Rechtsanspruch darauf haben, dass der Landkreis ihre Häuser kauft und sie entschädigt. Damit wird der K40-Ausbau noch deutlich teurer werden.
Wann vor dem OVG in zweiter Instanz verhandelt wird, stehe noch nicht fest, erklärt die Anwältin. "Das OVG hat gut zu tun", sagt sie. Eile sei auch nicht notwendig, fügt sie hinzu. Ein Eilverfahren streben die BI und ihr Juristen-Team derzeit nicht an. Insider mutmaßen, dass genau das die Motivation für die Landkreis-Politik mit der Kettensäge war. Bäume ab und schon wehren sich die Betroffenen mit einem Eilverfahren. Das könnte, vorsichtig formuliert, die Richtung eines Urteils ein Stück weit vorwegnehmen. Entweder der Landkreis wird in seiner Sicht bestätigt oder die BI. Für die Zubringerplaner in Stade hätte das wiederum den Vorteil, dass sie früher darüber nachdenken könnten, was es als Alternative zur K40 geben könnte, die laut Landrat alternativlos ist.
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