Finanzausgleich ist rechtlich nicht zulässig
Sparkasse Harburg-Buxtehude: Fusionsvertrag muss verändert werden

Schatzmeister Joachim Lüders (li.) bedankt sich bei Regionaldirektor Matthias Weiß für die Spende der Sparkasse Harburg-Buxtehude zur Restaurierung des Ewers Margareta | Foto: Sparkasse Harburg Buxtehude
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  • Schatzmeister Joachim Lüders (li.) bedankt sich bei Regionaldirektor Matthias Weiß für die Spende der Sparkasse Harburg-Buxtehude zur Restaurierung des Ewers Margareta
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tk. Buxtehude. Die Verwaltungsvorlage für dieses Thema ist so sperrig, dass sie fast nur von Juristen zu verstehen ist: Es geht um die Fusionsvereinbarung zwischen dem Landkreis Harburg und der Stadt Buxtehude, aus der 1999 die Sparkasse Harburg-Buxtehude hervorgegangen ist. Ein Teil des Vertragswerks betrifft den Finanzausgleich und der ist laut einem Urteil des Finanzgerichtes Niedersachsen rechtlich nicht haltbar.

Darum geht es: Als aus zwei Sparkassen eine wurde, war es den Vertragspartnern, also dem Kreis Harburg und der Stadt Buxtehude, wichtig, dass keiner der Beteiligten als Folge der fusionierten Sparkasse finanzielle Nachteile hat. Daher war ein Finanzausgleich Bestandteil des Vertrags. Der sollte in etwa das ausgleichen, was der Stadt Buxtehude an Gewerbesteuereinnahmen entgeht, weil aus der ehemaligen Stadtsparkasse ein weit größeres Institut wurde, das seinen Hauptsitz aber nicht in der Hansestadt hat und somit als Gewerbesteuerzahler ausfällt.

Die Finanzrichter haben - vereinfacht formuliert - geurteilt, dass diese Regelung nicht rechtskonform ist, weil sie über einen Dritten verfügt - sprich die Sparkasse Harburg-Buxtehude -, der am Vertrag jedoch gar nicht beteiligt war. Zudem führe diese Vertragsvereinbarung zu steuerlichen Problemen.

Daher soll der Passus des Finanzausgleichs jetzt aus den Fusionsvereinbarungen gestrichen werden. Nach WOCHENBLATT-Informationen fließen aufgrund dieses Vertrages jährlich zwischen 200.000 und 300.000 Euro nach Buxtehude. Die Summe wird aber nicht auf ein Konto der Hansestadt überwiesen und damit Teil des städtischen Haushalts, sondern an Vereine, Institutionen oder Initiativen gespendet. Über bestimmte Förderanträge, die über die Stadt laufen, entscheiden Sparkasse und Stadt gemeinsam. So wurde zum Beispiel eine Anschubfinanzierung für die neue Winterbeleuchtung daraus finanziert. Weil 300.000 Euro viel Geld sind,  eine Summe, die sonst als Vereinsförderung aus kommunalen Mitteln bezahlt werden müsste, hoffen die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung, dass sich nach Streichung des Finanzausgleichs eigentlich gar nichts ändert. Sprich: Die Sparkasse Harburg-Buxtehude weiter - aber dann ausschließlich freiwillig - als Spender und Sponsor in Buxtehude aktiv ist.

Dass dem so sein wird, bestätigt Sparkassen-Vorstand Andreas Sommer. "Buxtehude liegt uns am Herzen", es werde sich daher kaum etwas gravierend verändern. Auf Spenden und Sponsoring werde die Sparkasse auch unabhängig vom Finanzausgleich weiterhin setzen. Wichtig sei aber, dass die künftige Handhabung juristisch und steuerrechtlich einwandfrei sei. "Die Entscheidung über die  Verwendung von Geldern muss daher bei uns im Haus liegen", erklärt Sommer. 

Formal müssen der Buxtehuder Rat und der Kreistag in Winsen der Veränderung der Fusionsvereinbarung zustimmen. Wobei es für den Landkreis Harburg keine Veränderungen geben wird, denn der Landkreis kassiert keine Gewerbesteuer - als Grundlage des Finanzausgleichs -, das sind die einzelnen Kommunen.

Schatzmeister Joachim Lüders (li.) bedankt sich bei Regionaldirektor Matthias Weiß für die Spende der Sparkasse Harburg-Buxtehude zur Restaurierung des Ewers Margareta | Foto: Sparkasse Harburg Buxtehude
Andreas 
Sommer | Foto: SHB
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Tom Kreib aus Buxtehude

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