Samtgemeinde Apensen
Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Petra Beckmann-Frelock ein
Eine fehlende Befugnis reicht für Betrug nicht aus: Die Staatsanwaltschaft Stade hat das Verfahren gegen Apensens Samtgemeinde-Bürgermeisterin Petra Beckmann-Frelock eingestellt. Ratsmitglied Andreas Steltenpohl (CDU) hatte nachgefragt und bestätigt bekommen, dass ein Strafanzeige mit dem Vorwurf Untreue, Betrug und Vorteilsnahme Strafanzeige gegen die Samtgemeinde-Bürgermeisterin vorliegt. Sie hatte, ohne den Rat in Kenntnis zu setzen, für die Einstellung des stellvertretenden Bauamtsleiters eine Summe von rund 20.000 Euro an dessen vorherigen Arbeitgeber, die Samtgemeinde Sittensen, gezahlt (das WOCHENBLATT berichtete).
Bei den 20.000 Euro handelte es sich um die Kosten für Schulungen und Lehrgänge, die der Bewerber noch als Mitarbeiter der Samtgemeinde Sittensen absolviert hatte, und für die sein damaliger Arbeitgeber aufgekommen war.
Andreas Steltenpohl hatte bei der Staatsanwalt nachgefragt, weil diese Entscheidung, der Gemeinde Sittensen den Betrag zurückerstatten, vom Rat hätte getroffen werden müssen. Petra Beckmann-Frelock hatte jedoch - laut eigener Aussage in einer öffentlichen Sitzung - den Rat bewusst nicht informiert. Steltenpohl hätte unter dieser Voraussetzung der Einstellung des Bewerbers nicht zugestimmt und geht davon aus, dass die Bürger als Steuerzahler durch die Zahlung der 20.000 Euro geschädigt wurden.
Die Staatsanwaltschaft beurteilt den Fall anders: Die Samtgemeinde-Bürgermeisterin sei zu dem Zeitpunkt, zu dem sie die Zahlung des Geldes angeordnet hatte, davon ausgegangen, dass sie die entsprechende Befugnis hätte.
Im Fall von Untreue müsse dem vermeintlichen Täter jedoch bewusst sein, gegen Pflichten zu verstoßen, und auch darüber, dass er demjenigen, dessen Vermögen er betreut, Schaden zufüge. Das sei hier nicht der Fall, Beckmann-Frelock habe vielmehr im Glauben gehandelt, Geld zu sparen, in der Annahme, bei der Einstellung eines weniger geeigneten Kandidaten noch höhere Kosten für Fortbildungen zahlen zu müssen.
Auch für Betrug und Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung fehle laut Staatsanwaltschaft die rechtliche Grundlage: Beckmann-Frelock habe weder falsche Tatsachen vorgetäuscht, noch habe sie das Geld an den Bewerber gezahlt. Das Geld sei in der öffentlichen Hand verblieben.
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