Landkreis Stade hat zu viele Fehler gemacht
Verwaltungsgericht Stade stoppt Planung zum K40-Ausbau
tk. Buxtehude. Damit hatte im Vorfeld niemand gerechnet: Nach nur einem Verhandlungstag hat das Verwaltungsgericht Stade am Dienstag den Planfeststellungsbschluss für den Ausbau der K40 (Rübker Straße) als Buxtehuder A26-Zubringer aufgehoben. Hauptgrund: In der Abwägung von Anwohnerinteressen, Naturschutz, möglichen Alternativen und deren Kosten hat der "Planfeststellungbeschluss schwere Abwägungsfehler", so Gerichtssprecher Richard Wermes. Das ist für die Kläger gegen den K40-Ausbau ein Mega-Sieg, für den Landkreis Stade als Planer und Bauherr dagegen ein K.o.-Schlag. Denn: Das Verwaltungsgericht hat eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Celle nicht zugelassen. Damit steht fest, dass die A26 für sehr lange Zeit an Buxtehude vorbeiführt, ohne dass es eine Anschlussstelle gibt.
Im Vorfeld des Prozesses hatten sowohl der Landkreis als auch die Kläger, allesamt Anlieger der Rübker Straße, Optimismus verbreitet. Sichtweise im Stader Kreishaus: Der Planfeststellungsbeschluss ist gerichtsfest. Das haben die K40-Gegner anders gesehen und zu viele Fehler in der Planung bzw. der Abwägung moniert. Das Verwaltungsgericht hat das jetzt ähnlich beurteilt.
Wären die Pläne umgesetzt worden, hätten die Anlieger mit einer enormen Verkehrsbelastung und meterhohen Lärmschutzwänden leben müssen. Kritisch wurde vom Gericht auch betrachtet, dass alternative Trassen grundsätzlich aufgrund des Wachtelkönigs im EU-Vogelschutzgebiet ausgeschlossen worden sind. Eine von der Stadt Buxtehude grob skizzierte Umgehungs-Variante benötigt aber nur einen winzigen Zipfel des Naturschutzgebiets - etwa 1.800 Quadratmeter. Im Gegensatz dazu hatte der A26-Bau viel mehr Flächenverbrauch und damit eine Einschränkung des Lebensraums des Wachtelkönigs zur Folge. Auch die Kosten für den K40-Ausbau und mögliche Alternativen seien nicht gründlich genug gegeneinander abgewogen worden, so das Gericht. Alle Fehler zusammengenommen seien so schwerwiegend, dass sie mit einem ergänzenden Planungsverfahren nicht behoben werden können.
Das Verwaltungsgericht hat eine Revision beim OVG Celle nicht zugelassen. Das heißt aber nicht, dass der Landkreis nicht doch versuchen kann, ein zweites Verfahren anzustrengen. Die Kreisverwaltung kann beim OVG die Zulassung der Berufung beantragen. Ob das geschieht, steht derzeit aber nicht fest. Sollte das OVG dem zustimmen, dürften insgesamt mehrere Jahre ins Land gehen, bis es ein neues Urteil gibt.
2021 wird aller Voraussicht nach der Verkehr von Stade bis zur Anschlussstelle Neu Wulmstorf fließen. 2023 soll die A26 dann bis zur A7 und 2030 bis zur A1 fertig sein. Rund acht Jahre lang hat die Stader Kreisverwaltung bislang am Buxtehuder A26-Anschluss geplant. Es ist also realistisch, dass eine Buxtehuder Anschlussstelle, egal welche Variante es werden wird, erst dann fertig ist, wenn die A26 die A1 erreicht hat.
Also in gut zehn Jahren.
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Zweite Klatsche vor Gericht
(tk). Der Landkreis Stade hat innerhalb von anderthalb Jahren bereits die zweite empfindliche Niederlage wegen fehlerhafter Planungen vor dem Verwaltungsgericht Stade einstecken müssen. Im April 2018 hatte das Gericht auf Antrag des BUND in einer Eilentscheidung die sofortige Vollziehbarkeit der neuen Betriebsgenehmigung für den Estering kassiert. Erhebliche Verfahrensmängel hatte das Gericht kritisiert, unter anderem die fehlende Öffentlichkeitsbeteiligung.
Auch damals war der Landkreis überzeugt, alles richtig gemacht zu haben und damit rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Für Ex-Kreisbaurat Hans-Hermann Bode, inzwischen pensioniert, war das eine Klatsche. Seine Nachfolgerin Madeleine Pönitz hat die K40-Planung zwar nicht zu verantworten, muss aber jetzt die Folgen ausbaden.
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