Spielzeug kaufen: Worauf sollten Eltern achten?
Für viele Eltern ist der Spielzeugkauf eine große Herausforderung. Ist das Spielzeug tatsächlich altersgerecht? Entspricht die Ware auch hohen Anforderungen an die Qualität? Auf diese und viele weitere Fragen gilt es, eine Antwort zu finden.
Kennzeichen und Gütesiegel als Qualitätsmerkmal
Über die Qualität eines Spielzeugs von Anbietern wie
VEDES geben Kennzeichen und Gütesiegel Aufschluss.
Zumeist genügt es, einen Blick auf die Verpackung zu werfen, um zu erfahren, welches Gütesiegel das jeweilige Produkt hat. Gängige Prüfsymbole sind das Proof-Zeichen, das GS-Zeichen oder das „LGE Tested Quality“-Zertifikat. Auf einem hochwertigen Elektrospielzeug ist zumeist das VDE-Siegel vermerkt. Gütesiegel wie „spiel gut“ oder „Der blaue Engel“ kennzeichnen sichere, getestete sowie umweltfreundliche Produkte.
Auf den Geruch achten
Nicht jedes Produkt enthält ein Prüfsiegel. In dem Fall ist es wichtig, den Kauf wortwörtlich mit allen Sinnen zu tätigen. Eine wichtige Kontrollmethode ist der Riechtest. Hierbei sollten Eltern überprüfen, ob das Spielzeug neutral oder intensiv nach Chemikalien riecht. Ein deutlich wahrnehmbarer Geruch ist möglicherweise ein Indiz für Lösungsmittel, welche der Gesundheit schädigen. Beduftete Spielzeuge wie Puppen oder Teddys lösen schlimmstenfalls Allergien aus.
Die Qualität der Verarbeitung
Generell sollten sich an Spielzeugen keine spitzen oder scharfen Kanten befinden. Damit erst gar keine Splitter entstehen, ist eine glatte und gute Verarbeitung bei Holzspielzeug unerlässlich. Klappbare Einzelteile sind für Babys oder Kleinkinder eine große Gefahr, da hierbei ein erhöhtes Risiko für Quetschungen besteht. Neben einer stabilen Konstruktion sollten Eltern darauf Acht geben, dass sich den Produkten keine leicht ablösbaren Bauteile wie Knöpfe befinden. Im Umgang mit lackierten Waren spielt es eine ausschlaggebende Rolle, dass deren Oberflächen schweiß- und speichelfest sein. Bei Produkten für kleinere Kinder ist es außerdem dringend erforderlich, dass die Außenseiten abwaschbar sind. Bleibt beim einfachen Rubbeln mit angefeuchtetem Finger Farbe an der Hand haften, gehört die Ware garantiert nicht in Kinderhände.
Keine Kleinteile bei Kleinkindern
Ist Spielzeug kleiner als ein Tischtennisball, sind diese Produkte für Kleinkinder unter drei Jahren gänzlich ungeeignet. Genauso wichtig ist es, dass die Spielzeuge keine herausnehmbaren Batterien oder verschluckbare Kleinteile enthalten. Befindet sich die Kleinteile im Inneren der Produkte, ist eine gute Verarbeitung besonders wichtig. Ein hilfreicher Orientierungspunkt ist die Altersangabe, die Mütter und Väter auch dringend beherzigen sollten.
Lärmende Spielzeuge
Empfinden Eltern die Spielzeuge als zu laut, sollten sie die Waren keinesfalls an ihren Nachwuchs weitergeben. Rasseln oder Instrumente liefern oftmals eine hohe Geräuschentwicklung. Doch Kinderohren sind empfindlich. Umso wichtiger ist es, bei diesen Artikeln besonders sorgfältig auf die Altersangabe zu achten. Zu guter Letzt können sich Eltern im Zweifelsfall auch bei der Verbraucherzentrale oder Stiftung Warentest darüber erkundigen, ob Testergebnisse zum jeweiligen Produkt vorliegen.
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