Von Erwerbsminderung bis Altersrente: Hier finden Personen mit Handicap professionellen Rat
Für alle Personen mit Beeinträchtigungen kann es sich lohnen, sich zu den Themen Erwerbsminderungsrente und Altersrente fundiert beraten zu lassen. Das weiß der Buxtehuder Rechtsanwalt Christian Au aus vielen Fällen seiner Berufspraxis. „Es ist zum Teil sehr schade, wenn Klienten aus Unwissenheit einen Antrag gestellt haben, der dazu führt, dass sie weniger Geld bekommen als ihnen eigentlich zur Verfügung stünde“, so der Fachanwalt für Sozialrecht.
Mit seiner Mitarbeiterin Henriette Wojciechowski steht ihm seit 2016 eine qualifizierte Rentenberaterin zur Seite, die bei allen Fragen zur Erwerbsminderungs- und Altersrente bestmögliche Lösungsansätze aufzeigen kann.
"Viele Personen mit einem Handicap beantragen z.B. keinen Schwerbehindertenausweis, weil sie sich damit gebrandmarkt fühlen", weiß Christian Au, der als ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter der Hansestadt Buxtehude die Situation der Betroffenen gut einschätzen kann. Neben weiteren Vorteilen ist die Feststellung außerdem für einen früheren Zugang zur Altersrente wichtig. "Personen mit einer Schwerbehinderung können zwei Jahre eher in Rente gehen als ihre Kollegen", sagt Christian Au. Das kann z.B. für einen heute 61-jährigen Betroffenen, der von Hartz 4 bedroht ist, von Bedeutung sein. "In diesem Fall sollte geprüft werden, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und die Inanspruchnahme einer Altersrente günstiger ist. In einigen Fällen lohnt es sich, durch einen Minijob eine kurze Zeit bis zur abschlagsfreien Rente zu überbrücken", rät Henriette Wojciechowski. Gerade weil die Altersrente durch die vielen Übergangsregelungen unübersichtlich wird, ist die Prüfung durch die Rentenberaterin besonders zu empfehlen. In anderen Fällen kann es sinnvoller sein, weiter Krankengeld zu beziehen, als direkt eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. "Die Krankenkasse kommt ohnehin auf die Betroffenen zu, wenn sie einen Rentenantrag für notwendig hält", so Christian Au. In der Regel ist das Ergebnis einer Rehamaßnahme ausschlaggebend. Stellt sich heraus, dass durch therapeutische Maßnahmen die Erwerbsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden kann, fordert die Krankenkasse die Betroffenen zur Rentenantragstellung auf. Eine Rente wegen Erwerbsminderung kann mehrmals jeweils für bis zu drei Jahre befristet werden. Nach insgesamt neun Jahren geht man von einer dauerhaften Erwerbsminderung aus, dann wird die Rente unbefristet bewilligt. Wer damit rechnet, zukünftig Erwerbsminderungsrente beziehen zu müssen, sollte sich von vornherein fundiert beraten lassen, um nicht unnötig Geld zu verschenken.
Weitere Infos gibt es in der Rechtsanwaltskanzlei Au in Buxtehude, Bahnhofstraße 28, ( 04161-8665110, www.rechtsanwalt-au.de
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