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Wann macht ein Treppenlift Sinn? „Grad der Behinderung entscheidet“

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Für Menschen mit Behinderung wird das Treppensteigen oft zur Qual. Oder es ist gar nicht mehr möglich. Im eigenen Zuhause sind Treppen nicht nur eine Hürde, sie erhöhen auch das Sturzrisiko. Um den Alltag so souverän wie möglich zu meistern, ist der Einbau eines Treppenlifts eine Investition in mehr Lebensqualität. Je nach Art des Handicaps bietet der Markt passende Lift-Modelle. Die Mobilitätshelfer sind ein Musterbeispiel für barrierefreies Wohnen – doch in der Anschaffung teuer. Die gute Nachricht: Abhängig vom Grad der Behinderung (GbB) erhält der Betroffene finanzielle Hilfe.

Warum Treppenlifte für Behinderte ein Segen sind

Sicher und zuverlässig fährt der  Treppenschrägaufzug – so die exakte Bezeichnung eines Treppenlifts – ins Obergeschoss.

Ohne dieses Gerät könnten viele Menschen mit Behinderung kein selbstbestimmtes Leben führen. Treppenlifte lassen sich mit wenig Aufwand in nahezu allen Häusern und Wohnungen einbauen. Die individuellen Bedürfnisse des behinderten Nutzers und die baulichen Gegebenheiten entscheiden über den konkreten Gerätetyp. Fakt ist: Ohne Treppenlift droht vielen Betroffenen, ob jung oder alt, der Wegzug aus der vertrauten Umgebung.

Treppenlifte stellen sowohl für körperlich wie geistig behinderte Menschen eine enorme Entlastung dar. Bei Bewegungseinschränkungen liegt das auf der Hand. Bei Arthrose im Knie oder halbseitigen Lähmungen ist man auf Unterstützung beim Mobilsein angewiesen. Bei plötzlichen Behinderungen (z. B. Amputation nach Unfall) ebenso. Doch auch geistig behinderte Menschen oder Alzheimer-Erkrankte profitieren von einem Lift. Sie leiden unter Orientierungs- und Koordinierungsproblemen, das Treppensteigen fällt schwer. Abhilfe schafft hier der Treppenlift aus Hamburg.

Er kann per Fernbedienung auch durch Dritte gesteuert werden – wenn man selbst nicht in der Lage dazu ist.

Was der Grad der Behinderung aussagt

Der Gesetzgeber hat glasklar definiert, was unter einer Behinderung zu verstehen ist. Im SGB IX heißt es: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit … länger als sechs Monate von dem  für das Lebensalter typischen Zustand abweichen…“.

Das Ausmaß bzw. die Schwere einer Behinderung wird im sog. Grad der Behinderung (GbB) fixiert. Eingeteilt in Zehnerstufen, kategorisiert er den Schweregrad des Handicaps. Der Maximalwert des GbB ist 100, bei 20 beginnt die Zählung. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert. Dann können sich Betroffene einen Schwerbehindertenausweis ausstellen lassen.

Dreh- und Angelpunkt des Grades der Behinderung ist weniger die Art der Beeinträchtigung. Sondern die daraus resultierenden Leistungseinschränkungen – und deren Folgen für Berufs- und Privatleben. Festgestellt wird der GdB durch ärztliche Gutachter, die vom zuständigen Versorgungsamt anerkannt sind (Amtsarzt). Sie entscheiden auf Basis versorgungsmedizinischer Bestimmungen. Die Teilhabe von Behinderten ist in unserem Recht ein ausgesprochen hohes Gut. Der Grad der Behinderung zielt darauf, dass bestehende Nachteile für Menschen mit Handicap adäquat kompensiert werden. Kostenzuschüsse oder Steuererleichterungen sind Beispiele dafür.

Welche Liftvariante unterstützt Gehbehinderte?

Je nach Art und Grad der Behinderung bietet der Markt passgenaue Treppenlift-Modelle. Vor der Anschaffung seines „persönlichen Aufzugs“ sollte man die Einbau-Bedingungen (v. a. Form und Maße der Treppe) exakt prüfen. Ansprechpartner sind neben Treppenlift -Anbietern auch Wohnberater, für die der barrierefreie Umbau zum Tagesgeschäft gehört.

Für behinderte Menschen mit eingeschränkten Gehfähigkeiten – also eher niedrigem Grad der Behinderung (GbB 20 bis 40) – ist der Sitzlift erste Wahl. Ausgerüstet mit einer Sitzschale befördert das Gefährt Betroffene, die sich noch selbstständig bewegen können, sicher auf- bzw. abwärts.

Gesteuert werden Sitzlifte über ein einfaches Bedientableau, das in der Armlehne des Hilfsmittels montiert ist. Darauf findet sich ein schlichter Startknopf oder Hebel, mit dem man das Gefährt in Gang setzt. Einen Stoppschalter sucht man übrigens vergebens – wenn der Startknopf losgelassen wird, bleibt der Treppenlift automatisch stehen. Das sorgt gerade bei älteren Menschen mit Behinderung für ein sicheres Gefühl. Per Fernbedienung kann auch der Partner die Lift-Steuerung für seine an Muskelschwäche leidende Frau übernehmen.

Welche Lifttypen sind für Rollstuhlfahrer geeignet?
Rollstuhlnutzer benötigen eine befahrbare Ebene, um das erste Stockwerk zu erreichen. Ein Plattformlift ist hier die optimale Lösung. Gut zu wissen: Auf der Plattform kann ein betreuender Angehöriger mitfahren, um Hilfestellung zu geben und den Treppenlift zu aktivieren. Auch Hamburger Hublifte sind für Personen, die weder gehen noch stehen können, die passende Mobilitätshilfe.

Sie funktionieren wie eine Mini-Hebebühne und bewältigen auch größere Höhen. Beide Lifttypen sind für Nutzer interessant, denen eine Schwer- oder Schwerstbehinderung (GbB 50 bis 100) zuerkannt wurde, etwa bei einer Querschnittslähmung.
Die Steuerung erfolgt wie bei Sitzliften per Schalter oder mittels Fernbedienung durch Dritte. Letzteres ist vor allem für Personen unabdingbar, die aufgrund einer Lähmung ihre Arme nicht mehr bewegen können oder die ohne Unterarme geboren wurden. Manche Menschen mit einem hohen Grad der Behinderung scheuen sich anfangs vor einem Treppenlift – da sie befürchten, dass er zu schnell fährt.

Hier können Experten beruhigen: Die Höchstgeschwindigkeit eines Treppenlifts liegt bei DIN-genormten 15 cm pro Sekunde. Das sind 0,54 km/h! Je nach Wunsch können die Techniker auch noch weiter herunterregeln.

Wer unterstützt mich beim Lift-Einbau finanziell?

Treppenlifte haben ihren Preis. Vor allem der Lifttyp und die Form der Treppe (gerade oder kurvig) entscheiden über die Kosten. Größter Kostenfaktor sind die Führungsschienen, die fest an der Treppenanlage montiert werden. Am günstigsten fällt mit 4000 Euro aufwärts ein Sitzlift über eine kerzengerade Treppe aus. Für einen Plattformlift muss man tiefer in die Geldbörse schauen. Die Preisspanne liegt bei gleichen Bedingungen zwischen 9000 und 15.000 Euro. Die erlösende Botschaft: Der Staat greift Menschen mit festgestelltem Grad der Behinderung oft finanziell unter die Arme.

So können Schwerbehinderte  Fördergelder bei ihrer Pflegekasse beantragen, wenn die Anschaffung eines Treppenlifts eine „Erleichterung ihrer Lebensführung“ verspricht (§ 40, Absatz 4, SGB XI).

Ohnehin wird im Zuge von „Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes“ seitens der Kasse ein Kostenzuschuss von bis zu 4000 Euro pro Pflegebedürftigem gewährt. Bei der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Personen mit GbB ab 50 Hilfen beantragen. Die Bank erstattet dann zehn Prozent der Investitionskosten für einen barrierefreien Umbau. Außerdem legen die Bundesländer regelmäßig Förderprogramme für diesen Zweck auf.

Die teils kombinierbaren Anträge auf Fördermittel oder Zuschüsse sind stets vor dem Erwerb eines Treppenlifts zu stellen. Erst mit einem positiven Bescheid sollte man den Einbau starten. Der Vermieter muss auch zustimmen. Ein Lift gibt Menschen mit Behinderung Lebensqualität zurück – weil ihre eingeschränkte Mobilität nicht am nächsten Treppenhaus endet.

Redakteur:

Online Redaktion aus Buxtehude

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