Bald auch Frauen in Brüderschaften? Urteil des Bundesfinanzhofes stellt Vereinsbräuche in Frage

Hier dürfen nur Männer Mitglied sein: die Stader "Rosenkranz-Gotteshülfe Brüderschaft" bei einer traditionellen Zeremonie    Foto: Rosenkranz Gotteshülfe Brüderschaft
  • Hier dürfen nur Männer Mitglied sein: die Stader "Rosenkranz-Gotteshülfe Brüderschaft" bei einer traditionellen Zeremonie Foto: Rosenkranz Gotteshülfe Brüderschaft
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(jd). Werden Vereine durch staatlichen Druck dazu gezwungen, mit alten Traditionen zu brechen? Wer als Verein nur Männer oder Frauen aufnimmt, handelt laut einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) nicht verfassungsgemäß. Das BFH-Urteil könnte fatale Folgen haben - gerade für eine besondere Stader "Spezialität", die sogenannten Brüderschaften. Müssen diese Männergesellschaften ihre jahrhundertealten Bräuche und Gepflogenheiten über Bord werfen, um weiterhin gemeinnützig bleiben zu können?

Darum geht es in dem Urteil: Das BFH hat einer Freimaurerloge die Gemeinnützigkeit entzogen - und sich dabei auf das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes berufen. Denn die Loge ist ein reiner Männerbund - genauso wie vier Stader Brüderschaften, die bereits im späten Mittelalter entstanden sind. Die älteste von ihnen, die 1414 gegründete "St. Pankratii Brüderschaft" bekenne sich bewusst zu ihrer Tradition, keine Frauen in ihre Reihen aufzunehmen, erklärt der "präsidierende Ältermann" Jürgen Baacke.

Andererseits sieht Baacke die möglichen Konsequenzen: Ausdrücklicher Vereinszweck der Pankratii-Brüder ist die "Unterstützung bedürftiger Personen". Würde die Gemeinnützigkeit wegfallen, könnten Spenden nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. "Dann hätten wir ein gravierendes Problem", meint Baacke.

Nach Ansicht des Pankratii-Ältermanns wäre als letzte Konsequenz ein drastischer Schritt erforderlich, der sicher viele traditionsbewusste Brüderschaftler aufhorchen lässt: "Dann müssten wir ernsthaft darüber nachdenken, ob wir Frauen aufnehmen."
"Wir wollen gar nicht gemeinnützig sein", sagt hingegen Gerd Carlson von der Stader Freimaurerloge "Friederike zur Unsterblichkeit". Ziel seiner Loge sei es, sich im Geiste der Humanität und des Toleranzgedankens auszutauschen. Spenden würden nicht akquiriert.

Das Argument der Traditionspflege lässt der BFH allerdings nicht gelten: "Der Hinweis auf die geschichtliche Tradition ist nicht geeignet, die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen", heißt es im Urteil. Die Richter verweisen auf das Gebot des Grundgesetzes, "für die Zukunft die Gleichberechtigung der Geschlechter durchzusetzen."

Als Konsequenz dieses Urteils will das Finanzamt nun auch einem reinen Männer-Schützenverein in der Heide die Gemeinnützigkeit entziehen. Dieser Fall wurde jetzt sogar im Landtag auf Anfrage der CDU thematisiert, denn die Folgen wären gravierend, würde dieses Vorgehen Schule machen. Zumal die Landesregierung erklärt hat, dass die niedersächsischen Finanzämter an die Rechtsprechung des BFH gebunden seien.

Bei den Schützen sieht man die Sache allerdings gelassen: "Unsere Mitgliedsvereine stehen den Frauen offen" erklärt Jan Steffens, Präsident des Bezirksschützenverbandes Stade. Einige Schützenvereine im Kreis Stade hätten einen Frauenanteil von 40 Prozent. "Würde ein Verein die Gemeinnützigkeit verlieren, weil er nur Männer zulässt, müssten wir ihn laut Satzung aus unserem Verband ausschließen."

Kritik kommt von einem "gestandenen" Männerchor: "Zu einem solchen Urteil fällt mir nichts mehr ein", sagt Dieter Schilling. Der Vorsitzende des ältesten Männerchors im Kreis, dem 1844 gegründeten "Männergesangsverein Harmonie Mittelnkirchen", hält die Diskussion um die Geschlechter-Diskriminierung bei Traditionsvereinen für eine "alberne Debatte". Sein kleiner Chor verzichte bewusst auf die Gemeinnützigkeit: "Wer soll uns denn etwas spenden?"

"Eine klare Entscheidung treffen"

Selbst Mitglied der St. Pankratii Brüderschaft ist der CDU-Landtagsabgeordnete Kai Seefried. Nach seiner Ansicht ist das Freimaurer-Urteil des BFH nicht auf andere Vereine wie Landfrauen, Brüderschaften oder Frauen- und Männergesangsvereine übertragbar. "Bei diesen Vereinen steht für mich die Gemeinnützigkeit überhaupt nicht zur Diskussion", sagt Seefried.

Die derzeitige rot-grüne Landesregierung scheine seine Einschätzung aber nicht zu teilen, so der CDU-Politiker: "Ich halte es daher für notwendig, dass nach der Landtagswahl hierzu in Niedersachsen eine klare Entscheidung getroffen wird." Das Urteil des BFH dürfe nicht pauschal zur Anwendung kommen.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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