Familie Buddelmann muss weiter bangen
jd. Harsefeld. Landkreis sieht keine Chance für Haus in zweiter Reihe. Nun hat auch der Landkreis Stade zum Fall Buddelmann Position bezogen: Auf WOCHENBLATT-Nachfrage heißt es aus dem Kreishaus, dass das Bauvorhaben der Harsefelder Familie zurzeit nicht genehmigt werden könne. Der gewünschte Bau eines Einfamilienhauses in zweiter Reihe passe nicht in die nähere Umgebung, da diese durch "eine einzeilige Wohnbebauung" geprägt sei. Diese Stellungnahme bestätigt die Einschätzung des Flecken Harsefeld (das WOCHENBLATT berichtete). Damit dürfte der Traum des Juniors vom kleinen Eigenheim hinter dem Elternhaus zunächst zerplatzt sein.
Zwar räumt auch der Landkreis der sogenannten Nachverdichtung von Wohngebieten Vorrang ein und hat das auch so in seinem Raumordnungsprogramm festgelegt. Doch wenn es darum geht, die Zulässigkeit konkreter Bauvorhaben zu beurteilen, legt die Kreis-Baubehörde offenbar recht enge Maßstäbe an. So wird bei der wichtigen Frage, ob sich das geplante Buddelmann-Häuschen - wie vom Gesetz gefordert - in die "Eigenart der näheren Umgebung" einfügt, lediglich die unmittelbare Nachbarschaft als Vergleich herangezogen. Da die Buddelmanns die ersten wären, die auf einem hinteren Grundstück bauen wollen, stehen in diesem Bereich nur Häuser in erster Reihe.
Doch bei einem Blick auf die andere Straßenseite ergibt sich ein anderes Bild: Dort entstanden in den vergangenen Jahren einige Mehrfamilienhäuser - allesamt in zweiter Reihe. Warum dieser Bereich, der nicht einmal 100 Meter vom Haus der Buddelmanns entfernt liegt, nicht in die Betrachtung einbezogen wird, hat der Landkreis nicht begründet. Eventuell bietet diese "engstirnige" Auffassung, was der "näheren Umgebung" zuzuordnen ist, einen Ansatzpunkt für eine Klage.
Der Landkreis empfiehlt nun die Aufstellung eines Bebauungsplanes, um den Hausbau doch noch zu realisieren. Damit wird der Gemeinde wieder der Ball zugespielt.
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