Wann muss der Bürger zur Schneeschaufel greifen?

In diesem Winter war Schnee noch kein Thema. Doch wenn die Flocken fallen, muss geräumt werden
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  • hochgeladen von Jörg Dammann

jd. Harsefeld. Räumpflicht bis 8 Uhr morgens: Neue Harsefelder Verordnung regelt, wie Gehwege im Winter freizuhalten sind. Als Schnee lässt sich die hauchdünne weiße Schicht, mit der die Harsefelder Straßen und Gehwege in den vergangenen Tagen kurzzeitig bedeckt waren, kaum bezeichnen. Doch der Winter hat gerade erst begonnen und die Wahrscheinlichkeit, dass es irgendwann noch tüchtig schneien wird, ist nicht gerade gering. Über dicke Schneeflocken freuen sich aber oft nur die Kinder. Für viele Hausbesitzer ist die weiße Pracht eher ein Ärgernis: Sie sind dazu verpflichtet, den Schnee von Bürgersteigen und gegebenenfalls auch Straßenrändern zu beseitigen. Diese Räumpflicht ist in der "Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Samtgemeinde Harsefeld" (SOG-VO) verankert, die zum 1. Januar in Kraft tritt.

"Im Prinzip muss jeder Anlieger den Gehweg vor seinem Grundstück frei von Schnee und Eis halten", erklärt der für den Bereich Ordnung zuständige Rathaus-Mitarbeiter Harald Polter. Laut Verordnung ist ein 1,5 Meter breiter Streifen zu räumen. Ist lediglich auf einer Straßenseite ein Fußweg vorhanden, muss auch der Nachbar von der gegenüberliegenden Seite mit der Schneeschaufel anrücken. "Man kann sich dann absprechen, wer wann schippt, doch grundsätzlich haften beide Anwohner, wenn jemand strauchelt, weil nicht geräumt wurde ". erläutert Polter.

Auch wer in einer Straße wohnt, in der es gar keinen Gehweg gibt, kann sich nicht entspannt zurücklehnen: Dann besteht die Pflicht, einen anderthalb Meter breiten Streifen am Rand der Fahrband freizuschaufeln. Egal, ob Gehweg oder Straßenrand: Die Verordnung schreibt vor, dass bis 8 Uhr morgens geräumt werden muss. An Sonn- und Feiertagen hat man eine Stunde länger Zeit. Fällt tagsüber weiter Schnee, muss bis 18.30 Uhr in regelmäßigen Abständen erneut zur Schneeschaufel gegriffen werden.

Auch bei Eisglätte sind die Anwohner in der Pflicht: Wenn frostige Temperaturen die Wege in Rutschbahnen verwandeln, muss gestreut werden - aber möglichst kein Salz. Nach der Verordnung darf Streusalz nur in Ausnahmefällen verwendet werden. Als Beispiel nennt Polter Wege mit Steigungen. Ansonsten empfiehlt er Granulat: "Das ist wesentlich umweltfreundlicher."

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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