Kastrationspflicht für freigängige Katzen
Katzenleid verringern
sc. Harsefeld. Immer mehr freigängige und wilde Katzen gibt es in der Samtgemeinde Harsefeld. Um die Population unter Kontrolle zu bringen und das Leid der Katzen künftig zu verringern, beschloss der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau, Verkehr und Friedhof, eine Katzenschutzverordnung einzuführen. Die Verordnung über die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von freilebenden und freilaufenden Katzen tritt in der Samtgemeinde Harsefeld zum 1. Juni 2022 in Kraft.
Immer wieder haben Menschen bei der Gemeinde angerufen und Fundkatzen gemeldet, die meistens krank und unterernährt waren. Für die Kosten der Verpflegung und Betreuung der Katzen ist die Samtgemeinde zuständig. Waren es 2018 noch rund 5.500 Euro, sind diese im Jahr 2020 auf über 13.000 Euro gestiegen.
Wer eine Freigänger-Katze zu Hause oder auf dem Hof hat, fällt unter die neue Katzenschutzverordnung. Der Öffentlichkeit soll Gelegenheit gegeben werden, sich zirka sechs Monate auf die Verpflichtungen nach der Katzenschutzverordnung einstellen zu können, so die Verwaltung. Haushalte sollen in einem Info-Blatt zusätzlich informiert werden. Damit haben die Tierbesitzer genug Zeit, eine Registrierung und/oder Kastration ihrer Katzen in die Wege zu leiten.
Für die in der Samtgemeinde lebenden verwilderten und herrenlosen Katzen muss die Samtgemeinde Harsefeld die Kosten übernehmen. Nach Erlass der Verordnung soll im Jahr 2022 eine „Kastrationsaktion“ der herrenlosen Katzen erfolgen.
Der deutschlandweit zunehmende Trend von verwilderten Katzen macht sich auch in der Samtgemeinde bemerkbar. Die Corona-Pandemie verschärfe die Situation, da viele ihre Pandemie-Tiere wieder abgeben oder aussetzen, berichtet Cornelia Haak von der Initiative „Katzenschutzverordnung Landkreis Stade“ des Deutschen Tierschutzbundes Landesverband Niedersachsen: „Die Tierheime sind voll“, sagt sie.
Um die schnell wachsende und hohe Population der Katzen zu kontrollieren - eine Katze kann drei Würfe pro Jahr mit bis zu sechs Babys bekommen - und um das Leiden der Freigänger zu mildern, kann die Verordnung helfen, so Haak. Diese sieht vor, dass sogenannte verwilderte und freilaufende Katzen eingefangen, tierärztlich versorgt, kastriert und wieder freigesetzt werden. Dabei handelt es sich nicht um ein Aussetzen der Tiere, da die Katzen nach ihrer Freisetzung am Fundort eine nachfolgende Betreuung erhalten. Sie erhalten Futter und wenn nötig eine tierärztliche Versorgung, so Haak.
Redakteur:Saskia Corleis |
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