Keine Strafe in Deutschland?
jd. Buxtehude. "Rosa Luxemburg Club" thematisiert auf Veranstaltung in Buxtehude ungesühnte NS-Verbrechen in Italien. Was sich vor genau 70 Jahren in der Gegend um das norditalienische Dorf Monchio ereignete, ist an Grausamkeit kaum zu überbieten: Insgesamt 136 Menschen wurden am 18. März 1944 auf brutale Weise niedergemetzelt, darunter sechs kleine Kinder. Die Massaker verübten Soldaten der Wehrmachts-Elitetruppe "Fallschirm-Panzerdivision Hermann Göring". Einer der mutmaßlichen Täter lebt im Landkreis Stade. Dieser muss sich aller Voraussicht nach nicht (mehr) vor einem deutschen Gericht verantworten. Der "Rosa Luxemburg Club Niederelbe" nimmt den Jahrestag des Monchio-Massakers zum Anlass, die schleppende Aufarbeitung dieses Verbrechens durch die deutsche Justiz auf einer Veranstaltung kritisch zu beleuchten. Angehörige der Opfer reisen eigens aus Italien an, um über die damaligen Taten zu berichten.
"70 Jahre keine Schuldigen?" - dieser Frage soll in Bezug auf die Kriegsverbrechen in Monchio und anderen Dörfern der Region am Donnerstag, 27. März, um 16 Uhr im Buxtehuder Kulturforum (Hafenbrücke 1) nachgegangen werden. Hintergrund ist die Haltung der deutschen Ermittlungsbehörden: Während ein Militärgericht in Italien sechs ehemalige Soldaten der Division "Hermann Göring" - darunter den Ex-Förster Alfred L. (89) aus Ohrensen - in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilte, müssen die Beschuldigten hierzulande nicht mit einer Anklage rechnen. L.s Urteil ist in der zweiten Instanz bestätigt worden und inzwischen rechtskräftig, da er nicht in Berufung ging.
Dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in Deutschland wohl demnächst eingestellt werden, begründet Staatsanwalt Andreas Brendel von der Zentralstelle für NS-Massenverbrechen in Dortmund damit, dass kein hinreichender Tatverdacht gegeben sei, der zu einer Anklage führen könne. Auch in den Prozessakten aus der zweiten Instanz finde sich kein Hinweis auf eine individuelle Tatbeteiligung L.s. Ihm müsste nachgewiesen werden, aktiv an den Erschießungsaktionen in Monchio mitgewirkt zu haben, so Brendel: "L. muss nicht einmal selbst geschossen haben, er würde auch als Mittäter gelten, wenn er Waffen angereicht oder den Schauplatz des Massakers abgesperrt hätte."
Doch dafür gibt es nach Brendels Ansicht keine hieb- und stichfesten Beweise: Das italienische Gericht beziehe sich vor allem auf ein abgehörtes Telefonat von Dritten über L. Darin sei L. mit der Behauptung zitiert worden, "dass auch Frauen und Kinder erschossen wurden und ohne Unterschied alle niedergemäht wurden". Brendel hält es problematisch, das Urteil auf dieses Telefonat zu stützen.
Die italienischen Opferverbände sehen das anders: Nach ihrer Meinung müssten die Abhörprotokolle von weiteren Telefonaten L.s und einschlägige Einträge in dessen Tagebuch ("wir haben alles zerstört", "blutige Rache") für eine Anklageerhebung ausreichen. Angehörige der Opfer werfen L. und seinen Mitangeklagten vor, am Korpsgeist der NS-Eliteeinheit "Hermann Göring" festzuhalten und die Massaker an den Zivilisten als Einsätze gegen Partisanen "schönzureden". "Es gab keine Geste des Mitleids, kein Wort des Bedauerns und kein Zeichen der Reue", sagt der Historiker Matthias Durchfeld, der über die Massaker einen Dokumentarfilm drehte.
Durchfeld wird auf der Veranstaltung in Buxtehude ebenso anwesend sein wie Roberto Tincani vom Verein der Angehörigen der Opfer von Monchio. Tincani will schildern, wie die Familien der Ermordeten mit dem Trauma umgehen und auch über seine Gefühle berichten: "Auch ich denke immer an Monchio, an die 136 Toten, an die vergewaltigten Frauen, an die in die Luft geschleuderten Kinder." Er bezieht sich auf einen unfassbaren Akt, der exemplarisch für die menschenverachtende Gesinnung der Division "Hermann Göring" ist: Beim sogenannten "Tontaubenschießen" schossen Soldaten auf in die Luft geworfene Kleinkinder. Während die Salven der Maschinengewehre ratterten, spielten die Soldaten Musik von einem erbeuteten Grammophon ab.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.