Rechte der Vermieter werden gestärkt
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- Ralf Conath ist Experte in Immobilienfragen
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(jd). Mietnomaden sind ein zunehmendes Ärgernis. Doch nun haben Vermieter eine bessere Handhabe, gegen säumige Zahler vorzugehen: Zum 1. Mai ist eine Mietrechtsreform in Kraft getreten, mit der die Eigentümer-Rechte gestärkt werden. Zudem sind bürokratische Hürden bei Modernisierungsmaßnahmen gefallen. Das WOCHENBLATT sprach mit dem Harsefelder Immobilienexperten Ralf Conath über die wichtigsten Neuerungen.
WOCHENBLATT: Herr Conath, wie kann ein Vermieter in Zukunft vorgehen, wenn die Mietzahlungen ausbleiben?
Ralf Conath: Das Verfahren bleibt im Prinzip das Gleiche: Der säumige Mieter muss aus der Wohnung geklagt werden. Doch das Verfahren wird durch ein neues Instrument vereinfacht: Mit der sogenannten Sicherungsanordnung kann ein Richter einen Mieter im laufenden Räumungsprozess verpflichten, für die anfallenden Mieten eine Sicherheit zu leisten. Das soll den Vermieter vor hohen Mietausfällen schützen.
WOCHENBLATT: Was passiert, wenn ein Mieter gegen diese Sicherungsanordnung verstößt?
Ralf Conath: Dann kann der Vermieter im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes wesentlich schneller als bisher ein Räumungsurteil erwirken. So bekommt man Mietnomaden binnen weniger Wochen und nicht wie früher erst nach vielen Monaten aus der Wohnung.
WOCHENBLATT: Einfacher wird es auch für den Vermieter, wenn er eine Wohnung modernisieren will.
Ralf Conath: Das ist richtig. Bislang mussten sich Haus- und Wohnungseigentümer mit etlichen Formalitäten herumschlagen, bevor sie mit einer energetischen Sanierung loslegen konnten. So wurde beispielsweise verlangt, dass alte Fenster von einem Gutachter in Augenschein genommen werden. Eine kostspielige Angelegenheit, die dazu diente, dem Mieter Verbesserungen auf Heller und Pfennig vorzurechnen. Nun kann sich der Vermieter beim Nachweis besserer Dämmwerte auf anerkannte Pauschalwerte berufen. Die Gutachterkosten entfallen.
WOCHENBLATT: Und die Sanierungskosten? Wie bekommt ein Vermieter diese Ausgaben wieder herein?
Ralf Conath: Die energetische Modernisierung gilt nach dem neuen Mietrecht als Grund für eine Mieterhöhung. Damit will der Gesetzgeber einen Anreiz für Maßnahmen zur Energieeinsparung schaffen. Die Anhebung der Miete wäre zum Beispiel durch die Errichtung einer Solaranlage für die Warmwasserbereitung gerechtfertigt. Übrigens entfällt bei solchen Modernisierungsmaßnahmen das Recht auf Mietminderung. Erst nach vier Monaten darf die Miete etwa wegen Baulärms gemindert werden.
WOCHENBLATT: Herr Conath, wir danken für das äußerst informative Gespräch.
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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