Autistischer Junge darf wieder zur Schule - Landkreis bewilligt endlich Schulbegleitung
mi. Hanstedt. Diana S. kann es kaum fassen! Bereits am kommenden Montag soll ihr Sohn Sebastian jetzt plötzlich eine Schulbegleitung erhalten. Er darf wieder zur Grundschule gehen. Zuvor sah es noch danach aus, als ob Diana S. Sebastian bis auf Weiteres zu Hause unterrichten müsste. Seine Grundschule hatte den Jungen wegen autistischer Tendenzen vom Unterricht suspendiert (das WOCHENBLATT berichtete).
Die Vorgeschichte: Diana S. hatte Sebastian - vertrauend auf die in Niedersachsen eingeführte Inklusion - in einer normalen Grundschule eingeschult. Aus allen Wolken fiel sie, als herauskam, dass die für den Schulbesuch - nach Ansicht von Experten und Schule - erforderliche Schulbegleitung erst in ca. einem halben Jahr bewilligt werden könne. Hintergrund: Schulbegleitung gab es schon vor der Einführung der Inklusion. Ihre Bewilligung ist geknüpft an umfangreiche Prüfverfahren. Rechtsgrundlage dafür sind die Vorschriften des Sozialgesetzbuches eines Bundesgesetzes. Das Problem: Man hat zwar in Niedersachsen die Inklusion eingeführt, es aber komplett versäumt, die Bewilligungsvoraussetzungen für Schulbegleitungen zu vereinfachen. Ergebnis: De jure ist Schulbegleitung, obwohl sie von den politischen Wegbereitern der Inklusion als unverzichtbares Instrument für deren Gelingen angesehen wird, in der Praxis viel zu unflexibel, um zeitnah auf die Bedürfnisse von Schülern, Eltern und Schule reagieren zu können. Das beginnt schon damit, dass für die Bewilligung einer Schulbegleitung immer eine Unterrichtshospitation erfolgen muss. Sie also unmöglich bereits zur Einschulung bewilligt werden kann. Für Schulen und Eltern behinderter Kinder ein riesiger Unsicherheitsfaktor.
Auch Diana S. wurde diese gesetzlich festgeschrieben Unflexibilität zum Verhängnis. Denn ohne Schulbegleitung war die Schule mit ihrem Sohn derart überfordert, dass sie ihn einfach vom Unterricht suspendierte. Die alleinerziehende Mutter musste ihr Kind neben dem Beruf zu Hause unterrichten. Die größte Hiobsbotschaft für die junge Mutter war, dass der Landkreis, nachdem er von September bis Dezember geprüft hatte, die Schulbegleitung sogar komplett ablehnen wollte. Der Grund: Sebastian steht auf der Warteliste einer Tageseinrichtung. Dort soll er vier Monate betreut werden. Wann die Zusage von der Einrichtung kommt, steht allerdings in den Sternen. Beim Landkreis vertrat man die Auffassung, dass solange nicht klar wäre, wann Sebastian die Schulbegleitung wegen des Besuchs der Tageseinrichtung nicht braucht, diese auch nicht bewilligt wird. Mutter und Kind hingen so total in der Luft.
Das WOCHENBLATT konfrontierte den Landkreis Harburg sowie das Kultusministerium mit den Folgen einer solchen Entscheidung. Jetzt kam für Diana S. die rettende Mitteilung, dass die Schulbegleitung bereits ab kommenden Montag bewilligt ist. Dazu Kreissprecher Bernhard Frosdorfer: „Das Jugendamt hat den Fall nochmals geprüft und ist zu der Entscheidung gekommen, dass es in dem vorliegenden Fall der Mutter und Kind nicht zumutbar sei, quasi bis auf Weiteres ohne Hilfe dazustehen.“
Diana S. ist für diese Entscheidung sehr dankbar. Sebastian freut sich einfach nur, endlich wieder zur Schule gehen zu dürfen.
Redakteur:Mitja Schrader |
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