Ab 70 Prozent ist Schluss
PV-Anlage darf nicht auf voller Leistung laufen

Dass seine Photovoltaik-Anlage auf 70 Prozent gedrosselt wird, während Neuanlagen ab nächstem Jahr ohne Kappungsregelung laufen dürfen, hält Hans-Heinrich Genz aus Moisburg für unfair | Foto: sv
  • Dass seine Photovoltaik-Anlage auf 70 Prozent gedrosselt wird, während Neuanlagen ab nächstem Jahr ohne Kappungsregelung laufen dürfen, hält Hans-Heinrich Genz aus Moisburg für unfair
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Strahlend blau reflektiert die Photovoltaik-Anlage (PV) auf dem Dach von Hans-Heinrich Genz das Sonnenlicht, während sie wie versprochen nachhaltigen Strom produziert. Um 14 und 15 Uhr erreicht die Anlage an einem sonnigen Julitag mit rund sieben Kilowatt ihre Höchstleistung, schlägt dann um halb fünf nochmal mit über sechs Kilowatt aus und dann - wird sie automatisch abgeschaltet. Denn mehr als 70 Prozent ihrer Leistung darf die Anlage nicht erbringen, um das Stromnetz vor einer Überlastung zu schützen.

12.000 Euro hat Hans-Heinrich Genz aus Moisburg 2013 in die PV-Anlage investiert, seitdem lief sie vollkommen problemlos. Eigentlich wäre Genz also zufrieden mit seiner Investition, wäre da nicht das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG). "Neue PV-Anlagen müssen ab kommendem Jahr keine Kappungsregelung mehr beachten und selbst E-Autofahrer erhalten für das Energiesparen Prämien von bis zu 300 Euro", beschwert sich Genz. "Aber wir Pioniere, die damals als Erste das Risiko auf uns genommen haben, unsere Häuser mit PV-Anlagen auszustatten und nachhaltig Energie zu produzieren, wir fallen wieder hintenüber? Das ist doch Schwachsinn! Meine Anlage läuft einwandfrei, da wird nichts im Netz überlastet."

Jeden Tag erhält Genz eine E-Mail, die ihn über die genaue Leistung seiner PV-Anlage informiert. So produzierte er beispielsweise an einem sonnigen Julitag insgesamt 34,253 Kilowattstunden Strom und sparte 23,977 Kilogramm CO₂ ein. Jeden Tag ärgert Genz sich dann, wenn er in der Statistik sieht, wie die Leistungskurve gegen Nachmittag auf dem höchsten Niveau plötzlich unterbrochen wird. Denn aktuell unterliegen PV-Anlagen bis 25 Kilowatt Leistung noch der Regelung, dass am Netzverknüpfungspunkt die maximale Wirkleistungeinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzt wird. Vor dem EEG 2021 galt das sogar für PV-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung.

In dem neuen vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen EEG, das ab dem 1. Januar 2023 in Kraft tritt, soll diese vorgegebene Maximalproduktion bei allen neuen PV-Anlagen zukünftig ausgesetzt werden. Für alte PV-Anlagen sei die Aussetzung dieser Regelung zwar im Gespräch, beschlossen ist aber noch nichts. "Das ist doch nicht fair!", ärgert sich Genz.

Redakteur:

Svenja Adamski aus Buchholz

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