Kein Sitz im Samtgemeinde-Ausschuss: AfD klagt gegen die Samtgemeinde Hollenstedt

Bleibt gelassen: Samtgemeinde Bürgermeister Heiner Albers
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mi. Hollenstedt. Die gerade erst neu in die kommunalpolitische Landschaft getretene Partei Alternative für Deutschland (AfD) verklagt die Samtgemeinde Hollenstedt. Die AfD beschwert sich darüber, dass sie keinen Sitz im nicht-öffentlich tagenden Samtgemeinde-Ausschuss erhalten hat. Der Samtgemeinde-Ausschuss ist nach dem Rat das wichtigste politische Gremium. Der Grund dafür, dass die Rechtspopulisten leer ausgingen, ist, dass SPD und CDU eine Gruppe bilden und dadurch die absolute Ratsmehrheit auf sich vereinen. Als Reaktion darauf will die AfD jetzt gerichtlich feststellen lassen, dass die Vergabe der Sitze rechtswidrig ist.
Hintergrund: Durch den Zusammenschluss erlangen SPD und CDU zusammen 15 von insgesamt 28 Sitzen. Damit haben sie, so will es das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz, auch die absolute Mehrheit in allen Ausschüssen. Pech für die AfD: Ohne die Gruppenbildung hätte die SPD einen und die CDU zwei Sitze erhalten, die restlichen drei wären auf Wählergemeinschaft, Grüne und die AfD gefallen. Als Gruppe fallen jedoch vier Sitze auf SPD/CDU, die beiden anderen erhalten die drittstärkste und viertstärkste Fraktion (WGH und Grüne). Die AfD geht als fünftstärkste Fraktion leer aus.
Das will man dort allerdings nicht hinnehmen. Die Partei beruft sich dabei auf ähnlich gelagerte Fälle in anderen Bundesländern, in denen das Bundesverwaltungsgericht dem Kläger recht gab. Man wolle mit der Klage das Recht auf volle Teilhabe an allen politischen Entscheidungen erstreiten, erklärt die AfD Hollenstedt in einem Schreiben auf ihrer Homepage. Es ginge nicht darum, ein bewusstes oder fahrlässiges Fehlverhalten der im Samtgemeinderat Hollenstedt vertretenen Fraktionen zum Nachteil der AfD zu sanktionieren, sondern nur um das Schließen einer offensichtlichen Gesetzeslücke, heißt es dort weiter.
Die AfD klagt zwar wegen der konkreten Situation in der Samtgemeinde Hollenstedt, es geht der Partei aber nach eigenen Angaben um mehr. Sie will eine rechtliche Überprüfung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Erhält die AfD Recht, kann das je nach Urteil Auswirkung auf Kommunalparlamente in ganz Niedersachsen haben.
In der Samtgemeinde will man sich zum laufenden Verfahren nicht äußern. Bürgermeister Heiner Albers bestätigte den Eingang der Klageschrift. „In einem Rechtsstaat steht jedem der Rechtsweg offen“, so Albers. Ähnlich sieht es Ingo Schwarz, stellvertretender Bürgermeister und Fraktionsschef der SPD. Ärgerlich, so Schwarz, sei nur, dass die AfD die Samtgemeinde verklagen müsse, was natürlich Kosten für die Allgemeinheit verursache. Schwarz: „Es steht der AfD natürlich frei, den Sachverhalt rechtlich zu überprüfen, meine Vorstellung von Politik, die dem Allgemeinwohl dient, ist aber eine andere.“

Redakteur:

Mitja Schrader

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