Funks Opfer suchen Hilfe

Karsten Funk (li.) - hier mit seinem Anwalt Rainer Frank während der Verhandlung im Dezember 2017 - sitzt weiter 
in Untersuchungshaft | Foto: mum
  • Karsten Funk (li.) - hier mit seinem Anwalt Rainer Frank während der Verhandlung im Dezember 2017 - sitzt weiter
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Ballon-Betrüger sitzt weiterhin in Untersuchungshaft.


(mum).
Seit bekannt ist, dass der Ballon-Betrüger Karsten Funk aus Handeloh-Wörme (Samtgmeinde Tostedt, Landkreis Harburg) in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde in Untersuchungshaft sitzt (das WOCHENBLATT berichtete), wenden sich immer wieder Leser an unsere Zeitung. Gemeinsam fürchten sie, Opfer des Betrügers geworden zu sein.
Unter anderem schreibt Matthias Schmidt aus Uelzen: "Meine Tochter hat bei Ballonfahrt.de zwei Fahrten für 380 Euro gebucht. Am 7. September sollte sie stattfinden. Leider hat sich von dem Unternehmen niemand gemeldet. An wen kann man sich wenden, um in Erfahrung zu bringen, ob die Fahrt noch stattfindet? Bekommt sie ihr Geld zurück?"
"Eine Rechtsauskunft darf ich leider nicht geben", so Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, Sprecher der Stader Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft hielt die Untersuchungshaft für dringend erforderlich, weil Funk offensichtlich seine Flucht ins Ausland vorbereitet hat. Unter anderem soll er im Juli eine GmbH in England gegründet haben. Breas rät Betroffenen, einen Anwalt zu kontaktieren. Dieser müsse dann entscheiden, ob eine Anzeige sinnvoll sei oder man aufgrund des finanziellen Schadens versucht, Funk zivilrechtlich zu belangen.
Traurig ist auch eine Seniorin aus Reinbek. Anlässlich eines runden Geburtstags wünschte sie sich eine Ballonfahrt. Familie und Freunde legten zusammen, um ein Ticket für 360 Euro bei der Heide- und Hanse-Luftfahrt GmbH (eines von Funks Unternehmen) zu kaufen. Das war im Dezember 2014. "Trotz diverser Termine fand die Fahrt nicht statt", so die Seniorin. "Immer wieder wurden die Termine aufgrund der jeweiligen Witterungsverhältnisse abgesagt."
Wie berichtet, hatte das Amtsgericht Tostedt Funk im Dezember zu einer Gefängnisstrafe von 20 Monaten verurteilt, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ihm wurde jegliche Beteiligung an Unternehmen des Luftfahrtgewerbes untersagt. Da die Richterin Hinweise darauf hat, dass Funk sich nicht an die Bewährungsauflagen gehalten hat, widerrief sie die Bewährung. Funk hat über seinen Anwalt gegen den Widerruf Beschwerde eingelegt. "Der zuständigen Kammer liegt diese Beschwerde vor", sagt Pressesprecherin Petra Linzer, Richterin am Stader Landgericht. Wann die Entscheidung fällt, könne sie nicht sagen.
In dem Dezember-Prozess wurde Funk unter anderem gewerbsmäßiger Betrug und "Fliegen ohne Lizenz" vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft hatte Funk zahlreiche Gutscheine für Ballonfahrten verkauft, aber diese nie durchgeführt. Dabei war Funk bewusst, dass er die Anzahl an Gutscheinen nie würde abwickeln können.
Zusätzlich wird Funk nun ein besonders schwerer Fall von Bankrott vorgeworfen. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft. Der Ballon-Betrüger habe versucht, erhebliche Vermögenswerte vor dem Insolvenzverwalter zu verstecken. Unter anderem habe er im Zeitraum von Dezember 2017 bis Ende August 2018 Tickets für Ballonfahrten im Wert von 155.000 Euro verkauft. Das Geld sei auf einem seiner Konten sichergestellt worden. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft bei einer Razzia erhebliche Vermögenswerte (Autos und Motorräder) im Wert von mindestens 100.000 Euro sichergestellt. Funk habe versucht, die Fahrzeuge vor dem Insolvenzverwalter zu verbergen.

Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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