"Bäume ohne Genehmigung gefällt"
Elisabeth Bischoff (Grüne) fordert nach Stellungnahme von Landrat Rempe Konsequenzen für VNP.
mum. Döhle. Es war der Aufreger im Frühling: Der Verein Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide (VNP) wurde seinem Namen alles andere als gerecht als er mindestens 56 Eichen, davon 33 mit einem Durchmesser von mindestens 45 Zentimeter, eine große Buche, zehn Kiefern sowie 15 Erlen und Birken mitten im Naturschutzpark bei Döhle (Samtgemeinde Hanstedt) fällen ließ. Wie VNP-Mitarbeiter Steffen Albers im Anschluss mitteilte, stand der massive Eingriff in die Natur im Zusammenhang mit einem Wiesenvogel-Schutzprojekt. "Hier geht es darum, ehemals offene Grünland- und Heideflächen, die im Laufe der Jahrzehnte verbuscht sind, von Bäumen und Gehölzen zu befreien", so Albers. Auch in Wilsede hatte ein Kahlschlag in der denkmalgeschützten Ortsmitte stattgefunden. Dort sollen mindestens 20 ortsbildprägende, zum Teil 200 Jahre alte Eichen und Buchen, gefällt worden sein.
Besonders schockiert zeigten sich die Grünen. Ihre Kritik: Während einige Ortsräte in den Dörfern überlegen, wie sie für ihre Bürger Anreize schaffen können, alte Eichen und Buchen auf ihren Grundstücken zu schützen und zu erhalten, wird im Naturschutzgebiet außerhalb des Waldes radikal abgeholzt. Die Grünen-Kreistagsabgeordnete Elisabeth Bischoff wandte sich mit einer Anfrage an Landrat Rainer Rempe. Sie wollte wissen, ob die Maßnahme mit dem Landkreis abgestimmt und genehmigt war. "Die Antwort aus Winsen hat meinen Verdacht bestätigt", so Bischoff. "Die massiven Baumfällungen im Naturschutzgebiet durch den VNP waren nicht Rechtens." Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) habe im Zuge der Jahresmaßnahmenplanung "Auflichtungen" zugestimmt. Dieser Fachbegriff beziehe sich aber auf die Entnahme junger, störender Gehölze, die den Altbestand bedrängen. Die großen Solitärbäume sollten dabei erhalten bleiben.
"Außerdem hat der VNP seine Maßnahmen im Rahmen des Wiesenvogelschutz-Programmes nicht, wie eigentlich im Zuwendungsbescheid vom Land vorgeschrieben, mit der UNB des Landkreises abgestimmt", so Bischoff weiter. Außer bei dem Wiesenvogel-Programm wird der VNP noch bei mehreren anderen Projekten durch Land, Kreis und EU mit Fördergeldern unterstützt. "Alle diese Arbeits- und Maßnahmenpläne sollen einvernehmlich mit der UNB abgestimmt werden. Auf Grund der Vielzahl und des Umfangs der Einzelmaßnahmen können diese aber angesichts der unzureichenden Personalausstattung der UNB immer nur stichpunktartig geprüft werden, die Umsetzung wird derzeit nur in Ausnahmefällen kontrolliert", so die Kreis-Politikerin. "Ich habe den Eindruck, dass hier die großen alten Bäume gefällt wurden, um das Holz gewinnbringend zu verkaufen", vermutet Bischoff. An den Landrat stellt sie nun die Frage, wie er in Zukunft sicher stellen will, dass die UNB diesen umfangreichen Abstimmungs- und Prüfungspflichten nachkommen kann, damit eine solch falsche Maßnahme nicht noch einmal passiert. Außerdem will sie wissen, mit welchen Konsequenzen der VNP zu rechnen hat. "Dieser Baumfrevel darf für den VNP nicht ohne Konsequenzen bleiben", fordert Elisabeth Bischoff. "Wir erwarten, dass für die gefällten Bäume Ersatz geschaffen wird, dass ein Bußgeld verhängt wird und dass nach diesem Vorfall auch die Verantwortlichen innerhalb des VNP zur Rechenschaft gezogen werden."
"Alle Maßnahmen waren besprochen"
"Die Äußerung von Frau Bischoff, dass die Entnahme von Bäumen nicht genehmigt war, ist unrichtig", sagt VNP-Mitarbeiter Steffen Albers. Die Entnahme der Bäume sei bereits vor Beginn mit den Unteren Naturschutzbehörden (UNB) der Landkreise Heidekreis und Harburg abgestimmt gewesen. "Der überwiegende Teil des Gebietes liegt allerdings im Landkreis Heidekreis, der auch das Einvernehmen dazu erklärt hat", so Albers weiter. Die UNB des Landkreises Heidekreis sei im Rahmen einer jährlichen Pflegebereisung über den Umfang der geplanten Maßnahmen unterrichtet worden. "Die in der Kritik stehende Gehölzentnahme bezog sich auf die Pflege eines Gehölzsaumes entlang der Schmalen Aue. Dort wurden keine Solitärbäume entnommen, sondern freigestellt. Die Maßnahme ist im mit den Fachbehörden abgestimmten Pflege- und Entwicklungsplan des VNP für das Naturschutzgebiet als gehölzfreie Zone vorgesehen. Die Auflichtung des Eichensaumes ist fachlich nicht zu beanstanden." Alle Pflegemaßnahmen seien vollständig in einer jährlich erstellten Pflegeplanung erfasst und mit den Unteren Naturschutzbehörden abgestimmt worden. "In den vergangenen Jahren hat es nie Probleme mit der Vielzahl der zu pflegenden Flächen und der dabei durchgeführten Maßnahmen gegeben", so Albers. "Von Baumfrevel oder falschen Maßnahmen kann hier in keinster Weise gesprochen werden. Sollten die uns vorliegenden Einvernehmenserklärungen der Unteren Naturschutzbehörden vonnöten sein, können wir diese gern zur Verfügung stellen."
Redakteur:Sascha Mummenhoff aus Jesteburg |
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