Landkreis Harburg
Ballon-Betrüger wird der Prozess gemacht
Insolvenz, Polizeieinsatz, Prozessauftakt: Für Unternehmer Karsten F. wird es jetzt ernst.
(mum). Für seine Opfer ist Karsten F. der skrupelloseste Betrüger, den es im Landkreis Harburg jemals gab. Trotz Anzeigen, Insolvenz, Bußgeldandrohungen und Polizeiaktionen machte der mutmaßliche Heißluftballon-Betrüger aus Wörme (Samtgemeinde Tostedt) einfach weiter. Jetzt gerät er immer mehr ins Fadenkreuz der Behörden. Wie der Landkreis auf WOCHENBLATT-Nachfrage mitteilte, wurden sechs Homepages von F. gesperrt. Über diese Seiten (unter anderem www.heideballon.de und www.hanseballon.de) bot F. Gutscheine für Heißluftballonfahrten an.
Wie berichtet, wird dem Handeloher schwerer Betrug und „Fliegen ohne Lizenz“ vorgeworfen. Im Juni stand F. erstmals vor dem Amtsgericht Tostedt, Anfang Dezember beginnt die Hauptverhandlung. Laut Staatsanwaltschaft hat F. zahlreiche Gutscheine für Ballonfahrten verkauft, aber diese nie durchgeführt. Dabei war, davon ist die Anklage überzeugt, F. bewusst, dass er die große Anzahl an Gutscheinen nie werde abwickeln können. Die Ballonfahrten wurden immer wieder - meist kurzfristig - abgesagt.
F. droht noch mehr Ärger. Sowohl gegen ihn als Privatperson, als auch gegen das Unternehmen Aeolus Aviation GmbH, dessen Geschäftsführer F. ist, wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Doch davon völlig ungeachtet organisierte der Handeloher weiterhin Ballonfahrten - und sorgte für einen Polizeieinsatz. So berichtet das Online-Portal news38.de, dass Beamten der Polizei sowie der Luftaufsichtsbehörde ihn Anfang Oktober bei der Landung stellten, als er nach 20 Uhr bei Rötgesbüttel (Landkreis Gifhorn) niederging. Laut news38.de ermittelte die Polizei gegen F., weil dieser seit einem Ballon-Unfall im September 2010 bei Abbesbüttel mit zwölf Verletzten keine Lizenz mehr besitzen soll. Außerdem soll es zum Zeitpunkt der Landung stockfinster gewesen sein. Dabei gilt für Ballonfahrer „Flugverbot“ bei Dunkelheit.
„Er wird sich absetzen“
Am 6. Dezember ist es soweit: Der Prozess gegen den mutmaßlichen Ballon-Betrüger Karsten F. aus Wörme (Samtgemeinde Tostedt) beginnt um 9.30 Uhr vor dem Amtgericht Tostedt. Vorsorglich sind drei weitere Verhandlungstage festgesetzt. „Wir rechnen mit einem sehr aufwendigen Prozess“, sagt Amtsgerichtdirekorin Dr. Astrid Hillebrenner. Zahlreiche Zeugen werden gehört. Wie das WOCHENBLATT berichtet hatte, werden F. schwerer Betrug in 60 Fällen und „Fliegen ohne Lizenz“ in 30 Fällen vorgeworfen. Staatsanwaltschaft und Gericht hatten sich im Vorfeld der Verhandlung im Juni zwar mit F. und seinem Anwalt Rainer Frank getroffen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Im Raum standen eine zweijährige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte, und ein Berufsverbot. Doch F. ließ den Deal im Gerichtssaal platzen: „Ich möchte, dass alles aufgeklärt wird“, so F damals.
Das hatte gewaltige Konsequenzen, denn die Staatsanwaltschaft muss einen Prozess vorbereiten, bei dem voraussichtlich mehr als 60 Zeugen gehört werden könnten. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Handeloher bis zu vier Jahren Haft.
„Unglaublich, wie viel Zeit inzwischen vergangen ist“, sagt Axel Ockelmann, der selbst in Buchholz eine Firma für Ballonfahrten betreibt und den Beschuldigten Karsten F. gut kennt. „Die Saison ist nun vorbei und F. hat sicherlich noch viel Umsatz gemacht.“ Er geht davon aus, dass der Handeloher im Lauf der Jahre bestimmt an die 500.000 Euro beiseite geschafft hat. In der Regel hatten die Gutscheine einen Wert zwischen 320 und 380 Euro. Ockelmann hat F. ausgebildet. „Das war der größte Fehler meines Lebens, denn F. bringt unsere ganze Branche in Verruf.“ Ockelmann ist entsetzt, dass F. weiterhin Gutscheine verkaufen konnte. „Er wird sich kurz vor dem Prozess ins Ausland absetzen“, ist sich Ockelmann sicher.
Selbst die Gewerbeaufsicht des Landkreises biss sich lange an F. die Zähne aus. Schon im Spätsommer verhängte die Behörde gegen F. zwei Zwangsgelder. Der Handeloher muss 500 Euro Strafe dafür zahlen, dass er sein Gewerbe nicht abgemeldet hat. Ein Zwangsgeld von weiteren 5.000 Euro wurde ausgesprochen, weil er seinem Gewerbe nach wie vor nachgeht. F. legte Einspruch ein. Immerhin gelang es dem Landkreis, die zahlreichen Homepages von F. vom Netz zu nehmen. Dort bot er bis zuletzt die Gutscheine an. Im Impressum der Webseiten von Hanseballon, Heideballon, Phönix-Ballooning und Ballonfahrt.de ist stets dieselbe Telefonnummer und eine Adresse in Wörme genannt. Als Betreiberfirmen werden die Aeolus Aviation GmbH mit Geschäftsführer Karsten F. und die Hanseballon Ballonfahrten UG eines gewissen Reinhard K. genannt. „Das ist ein kompliziertes Konstrukt von Firmen, teilweise mit Strohmännern als Geschäftsführer“, zitiert der Weser Kurier Landkreissprecher Bernhard Frosdorfer.
Der Weser Kurier fand heraus, dass F. schon viele Firmen hatte, die er verkaufte oder die in die Insolvenz gingen. So war die inzwischen gelöschte Firma Aeolus Aviation GmbH beim Amtsgericht Bremen registriert. Zudem war Karsten F. nach Informationen der Zeitung bis 2013 auch Geschäftsführer der Bremer Firma Weser-Flugcenter UG, die inzwischen auch in Tostedt gemeldet ist.
Karsten F. selbst war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Zuletzt beteuerte er stets seine Unschuld. „Alle Gutscheine wurden abgearbeitet. Jeder ist mit einem Ballon gefahren“, beteuerte der Handeloher vor Gericht. Auch den Vorwurf des Ballonfahrens ohne Erlaubnis kann F. nicht nachvollziehen. „Ich bin im Besitz einer gültigen Lizenz“, sagt der Unternehmer.
Redakteur:Sascha Mummenhoff aus Jesteburg |
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