Landkreis Harburg
Nur 20 Monate für den Ballon-Betrüger Karsten Funk

Karsten Funk (re.) bereitet sich mit seinen beiden Anwälten Rainer Frank (li.) und Dr. Sebastian Deichgräber auf den letzten Prozesstag vor
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Nach Deal mit der Staatsanwaltschaft: Karsten Funk kommt mit Bewährungsstrafe davon.

(mum). Nun also doch! Nachdem der Handeloher Heißluftballon-Betrüger Karsten Funk im Sommer eine Absprache zwischen seinen Anwälten auf der einen Seite sowie Gericht und Staatsanwaltschaft auf der anderen Seite ausgeschlagen hatte, griff der 54-Jährige am Montag zu. Funk bekannte sich zu Beginn des dritten Verhandlungstages vor dem Amtsgericht Tostedt des Betruges, der Insolvenzverschleppung und der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen für schuldig. Ein Deal, der sich für den Handeloher wohl gelohnt hat. Das Gericht verurteilte Funk unter anderem wegen Betrugs im besonders schweren Fall zu einer Haftstraße von 20 Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zudem untersagte das Gericht Karsten Funk jegliche Beteiligung an Unternehmen des Luftfahrtgewerbes. Das Verbot tritt zum 30. April kommenden Jahres in Kraft. „So lange bekommt der Verurteilte Zeit, seine Beteiligungen aufzulösen“, so Richterin Dr. Valentin-Gerecke. Das Verbot gilt nur während der Bewährungszeit.
Prozess-Beobachter reagierten mit Unverständnis auf das aus ihrer Sicht viel zu milde Urteil. „Offensichtlich ist das Gericht einem Mann mit solcher krimineller Energie nicht gewachsen“, so Axel Ockelmann, der selbst in Buchholz eine Firma für Ballonfahrten betreibt. Für ihn steht außer Frage, dass Funk mehrere hunderttausend Euro beiseite geschafft haben muss.

„Karsten Funk ist ein Opfer der Behörden!“

„Ich bedanke mich bei meinen Anwälten, der Richterin und dem Staatsanwalt für die Mühe“, sagte Karsten Funk am Ende der Verhandlung. Kein Wort der Reue, keine Entschuldigung an die Tausende von Opfern seiner seit Jahren andauernden Betrügereien. Funk gab sich als Gewinner und hörte sich die Urteilsbegründung von Richterin Dr. Valentin-Gerecke mit einem Lächeln im Gesicht an. „So eine Frechheit“, sagte ein Prozess-Beobachter. „Der fühlt sich jetzt auch noch als Sieger.“
Wie berichtet, musste sich Karsten Funk vor dem Amtsgericht Tostedt verantworten. Dem Mann aus Handeloh-Wörme (Samtgemeinde Tostedt) wurde unter anderem gewerbsmäßiger Betrug und „Fliegen ohne Lizenz“ vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft hat Funk zahlreiche Gutscheine für Ballonfahrten verkauft, aber diese nie durchgeführt. Dabei war, davon ist die Anklage überzeugt, Funk bewusst, dass er die große Anzahl an Gutscheinen nie würde abwickeln können. Die Ballonfahrten wurden immer wieder - meist kurzfristig - abgesagt. Im Verlauf der ersten beiden Prozesstage wurde das Ausmaß der Betrügereien deutlich. Demnach war der Handeloher direkt an 13 Unternehmen beteiligt, über die er Tickets für Ballonfahrten angeboten beziehungsweise Ballonfahrten abgewickelt hat. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei lassen den Schluss zu, dass fast 7.000 Tickets noch offen sind. Funk hat in dieser Zeit mutmaßlich Einnahmen von fast zwei Millionen Euro generiert. Erschreckend: Die schon jetzt umfangreichen Ermittlungen umfassen nur den Zeitraum von 2011 bis 2014. Es ist davon auszugehen, dass Funk vor dem Beginn der Ermittlungen bereits Gutscheine in beträchtlicher Anzahl verkaufte und bis heute damit nicht aufgehört hat.
„Das macht mich richtig sauer“, sagt Ballonunternehmer Axel Ockelmann. „Funk hat in den vergangenen Jahren so viel Geld bei Seite geschafft und kommt damit jetzt auch noch durch. Offensichtlich ist die Staatsanwaltschaft mit so einem gerissenen Betrüger überfordert.“ Zudem habe Funk den Ruf einer ganzen Branche ruiniert.
Staatsanwalt Altmann fand in seinem Plädoyer vor allem Gründe, die für den Angeklagten sprechen. Unter anderem sei er geständig und nicht vorbestraft. Funk habe versucht, Schadenersatz zu leisten. Doch genau das sei typisch für den Handeloher, werfen ihm ehemalige Geschäftspartner vor. „Kurz bevor die Situation eskaliert, zahlt er lieber.“ Schließlich, so der Staatsanwalt, habe Funk nur mehr Tickets verkauft, als er bedienen konnte. „Für den einzelnen Kunden ist das nicht schön. Aber in der Gesamtheit rechtfertigt dies keine härtere Bestrafung.“ Den Vorwurf des „Fliegens ohne Lizenz“ ließ Altmann sogar ganz fallen. „Die verhältnismäßig geringe Strafe steht nicht im Verhältnis zu dem Aufwand, der betrieben werden muss, um ihm eine Schuld nachzuweisen.“
Für Anwalt Rainer Frank ist sein Mandant sogar ein Opfer der Behörden. „Sie haben eine Treibjagd veranstaltet, um ihm die Gründung neuer Firmen zu erschweren.“ Frank unterstellte der Luftfahrtbehörde sogar Schikane. „Mein Mandant wollte niemanden betrügen. Ihm ist das alles über den Kopf gewachsen.“ Frank sei der Überzeugung, dass Funk sich nicht bereichert habe.
Funk selbst wollte sich gegenüber unserer Zeitung nicht zum Urteil äußern. Das WOCHENBLATT wird ihn weiterhin im Auge behalten und berichten.

Auf ein Wort

Dieses Urteil ist für die Opfer wie eine Ohrfeige

Für Juristen mag das Urteil nachvollziehbar sein. Als Prozess-Beobachter empfinde ich es als eine schallende Ohrfeige für all diejenigen, die auf Karsten Funk reingefallen sind. Legt man die Zahlen zu Grunde, die die Polizei ermittelte, dann hat der Handeloher im Zeitraum von 2011 bis 2014 fast 7.000 Tickets (vermutlich 1,2 Millionen Euro) nicht bedient. Zur Erinnerung: Obwohl es der Landkreis untersagt hat, verkauft Funk noch immer Tickets über seine verschiedenen Homepages - zurzeit ein Weihnachtsspezial für 360 Euro. Wie viel Geld er damit verdient hat, spielte beim aktuellen Prozess keine Rolle. Ebenso wenig, was aus dem ganzen Geld geworden ist. Funk gab an, von 800 Euro im Monat zu leben.
Aber: Hinter jeder dieser Buchungen steht ein Mensch, der darauf vertraut, eine Ballonfahrt zu machen. „Die Einzelschäden sind nicht so hoch“, sagt Staatsanwalt Altmann. Dieser Satz macht deutlich, wie gering das Interesse der Staatsanwalt war, Funk das Handwerk zu legen. 360 Euro (der Preis von zwei Tickets) scheinen für Richter, Anwälte und Staatsanwälte nicht viel Geld zu sein. Zum Vergleich: Ein alleinstehender Hartz IV-Empfänger muss von 409 Euro einen Monat lang leben.
Den Geschädigten bleibt Funk zu verklagen. Doch da dieser auch privat Insolvenz angemeldet hat, wird es wohl nicht viel zu holen geben.
Sascha Mummenhoff

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Karsten Funk (re.) bereitet sich mit seinen beiden Anwälten Rainer Frank (li.) und Dr. Sebastian Deichgräber auf den letzten Prozesstag vor
Karsten Funk (re.) mit seinen Anwälten Rainer Frank (li.) und Dr. Sebastian Deichgräbe
Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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