Und der Nepp geht ungehindert weiter!

Am Montag begann der Prozess gegen Karsten F. aus Handeloh. Doch weil ein Deal platzte wurde nur die Anklage verlesen
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Karsten F. bietet trotz Prozesses Gutscheine für Heißluftballon-Fahrten im Internet an / Landkreis-Verbot ohne Ergebnis.

(mum). „Der kann doch nicht einfach weiter seine Gutscheine verkaufen - oder?“ fragt eine Leserin. Gerade hatte sie bemerkt, dass die Homepage von Karsten F. (www.ballonfahrt.de) noch immer online ist. Wer möchte, bekommt dort weiterhin Gutscheine für Ballonfahrten. Betreiber der Homepage ist Karsten F. aus Handeloh (Samtgemeinde Tostedt). Wie berichtet, fand am Montag der Prozessauftakt gegen F. vor dem Amtsgericht Tostedt statt. Ihm werden schwerer Betrug in 60 Fällen und „Fliegen ohne Lizenz“ in 30 Fällen vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft hat Karsten F. zwischen 2011 und 2015 über seine zahlreichen Firmen Gutscheine für Ballonfahrten verkauft, obwohl er wusste, dass er gar nicht über genügend Kapazitäten verfügt. Zusätzlich soll er ab 2012 mehrere Ballonfahrten durchgeführt haben, ohne die entsprechende Lizenz zu besitzen.
Zur eigentlichen Verhandlung kam es am Montag jedoch nicht. Staatsanwaltschaft und Gericht hatten sich im Vorfeld der Verhandlung zwar mit F. und seinem Anwalt getroffen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Im Raum standen eine zweijährige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte, und ein Berufsverbot. Doch F. ließ den Deal im Gerichtssaal platzen. Die Staatsanwaltschaft muss nun einen umfangreichen Prozess vorbereiten, bei dem voraussichtlich ab Oktober mehr als 60 Zeugen gehört werden könnten. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Handeloher bis zu vier Jahren Haft. Doch bis der Prozess fortgesetzt wird, vertreibt F. weiter seine Gutscheine.
„Aus unserer Sicht besteht keine Fluchtgefahr“, so Oberstaatsanwalt Dr. Burkhard Vonnahme. „Aus diesem Grund können wir F. nicht in Untersuchungshaft nehmen.“ Für ein Verbot des Unternehmens sei die Gewerbeaufsicht des Landkreises zuständig.
Der Landkreis selbst hat sogar versucht, F. das Handwerk zu legen. „Nach Bekanntwerden der Ermittlungen hat das Gewerbeamt F. am 4. April mit sofortiger Wirkung das Gewerbe untersagt“, so Landkreis-Sprecher Bernhard Frosdorfer. Doch der Handeloher reagierte mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Darunter versteht man die Möglichkeit, seine Rechte bereits vor der Entscheidung über eine Klage zu schützen. F. durfte weiter Tickets verkaufen. Am 31. Mai lehnte das Verwaltungsgericht in Lüneburg den Antrag ab. Darauf reagierte F. mit einer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht. In den kommenden Wochen wird mit einer Entscheidung gerechnet. „Abhängig vom Ergebnis werden wir die weiteren Schritte mit der Staatsanwaltschaft besprechen“, so Frosdorfer. Im Raum stehen das Abschalten der Homepage sowie ein Zwangsgeld.
• Viele Leser schilderten ihre Erfahrungen mit Karsten F. Unter anderem schreibt Christa Mischke (Selm, Nordrhein-Westfalen): „Im Juli 2014 habe ich zwei Gutscheine für eine Ballonfahrt über Hamburg geschenkt bekommen. Die Kosten von 380 Euro sind bezahlt. Bisher sind 14 bestätigte Termine kurzfristig abgesagt worden. Für mich ist das besonders ärgerlich, da ich immer eine Anfahrt von 325 Kilometern einplanen muss. Ich bin auf das Urteil gespannt und frage mich, ob es eine Chance gibt, das Geld zurück zu bekommen.“
Günther Bargmann aus Hanstedt hat bereits 2010 schlechte Erfahrungen mit dem Handeloher Unternehmen gemacht. Zu seinem 70. Geburtstag schenkte ihm seine Nichte einen Gutschein im Wert von 360 Euro. „Doch die vereinbarten Termine wurden immer wieder abgesagt - mindestens sieben Mal“, erinnert sich Bargmann. Als er den Gutschein zurückgeben wollte, weigerte sich F. Erst als Bargmann die Angelegenheit an seinen Anwalt übergab und mit einer Klage drohte, bewegte sich der Handeloher Unternehmer. „Ich erhielt 238 Euro - immerhin“, erinnert sich Bargmann.

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Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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