Schulfrei bei Eis und Schnee! Wer entscheidet das eigentlich?

Fällt der erste Schnee, dann ist die Freude groß - erst recht, wenn der Unterricht ausfällt!
  • Fällt der erste Schnee, dann ist die Freude groß - erst recht, wenn der Unterricht ausfällt!
  • hochgeladen von Sascha Mummenhoff

Der Landkreis informiert bei extremen Witterungsverhältnisse die Bürger / Eltern haben das letzte Wort.

(mum). Diese Nachricht hören Kinder im Winter gern: "Aufgrund der extremen Witterungsverhältnisse stellt der Landkreis Harburg die Schulbeförderung ein". Übersetzt heißt das nämlich: Es ist schulfrei!
Bei extrem widrigen Witterungsbedingungen entscheidet der Landkreis, ob die Schülerbeförderung und damit auch der Unterricht im Kreisgebiet stattfinden. Ein Unterrichtsausfall wird durch morgendliche Hörfunkdurchsagen ab spätestens 6 Uhr bekannt gegeben.
• Außerdem bietet der Landkreis seit zwei Jahren die "Schulausfall-App" an, die unter schulausfall.landkreis-harburg.de kostenlos abgerufen werden kann. Das Programm muss nicht aus einem so genannten Appstore (iTunes oder GooglePlay) heruntergeladen werden, sondern läuft plattformunabhängig im Browser aller gängigen Smartphones oder Tablets. Nach dem Aufrufen wird unter dem Menüpunkt "Hilfe" die Anwendung der App Schritt für Schritt erklärt.
• Außerdem ist eine Telefonnummer geschaltet. Unter 0 41 71 - 69 33 33 erfahren Schüler und Eltern, ob der Unterricht ausfällt.
• Wichtige Informationen gibt es zudem auf der Landkreis-Homepage unter www.landkreis-harburg.de.
• Die Telefonnummern der Schülerbeförderung des Landkreises 0 41 71 - 69 32 87, 0 41 71 - 69 35 77 und 0 41 71 - 69 33 39 sind bei Bedarf spätestens ab 5.30 Uhr besetzt.
• Außerdem "twittert" der Landkreis unter http://twitter.com/LKreis_Harburg.
Das letzte Wort beim Schulweg im Winter haben die Eltern. Auch wenn kein genereller Schulausfall angekündigt wird, können Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg befürchten, selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder auf die Straße schicken.
• Wichtig für berufstätige Eltern: Auch wenn der Unterricht ausfällt, ist die Betreuung durch Lehrer während der Schulzeit und am Nachmittag (Ganztagsbetreuung) sichergestellt.

Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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