Übertragung des Erhebungsrechts
Kommt die Einführung einer Tourismusabgabe im Alten Land?
sla. Grünendeich. In der vergangenen Ratssitzung der Gemeinde Grünendeich wurde über die Einführung einer Tourismusabgabe beraten - und beschlossen, neben der Übertragung der Aufgabe des Tourismus auch das Erhebungsrecht einer kommunalen Abgabe an die Samtgemeinde Lühe zu übertragen. "Wenn ich die Rückmeldung aus allen sechs Gemeinden erhalte, werde ich mich unter Einbezug der Gemeinde Jork sofort um eine mögliche Umsetzung kümmern", erklärte dazu Samtgemeinde-Bürgermeister Timo Gerke.
Hintergrund: Der Samtgemeinderat hatte im September 2020 den Beschluss gefasst, dass die Kommunen die Einführung einer Tourismusabgabe 2021 prüfen und umsetzen sollen.
Laut Gesetz besteht für Gemeinden, die herausgehobene Sehenswürdigkeiten oder besondere Sport- und Freizeitangebote vorweisen, die Möglichkeit, einen Tourismusbeitrag einzuführen, Als sogenannte Tourismusgemeinden gelten Gemeinden, die im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) mit dem Schwerpunkt „Tourismus“ oder „Erholung“ oder in einem sonstigen touristischen Entwicklungskonzept ausgewiesen sind. Nach Rückmeldung des Planungsamtes des Landkreises Stade sind die Bereiche Grünendeich, Hollern-Twielenfleth (Ortsteil Twielenfleth) und Steinkirchen als Standorte mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung/Tourismus anerkannt.
Da die Finanzhoheit und somit auch das Recht zur Erhebung der Steuern bei den Mitgliedsgemeinden liegt, ist die Samtgemeinde Lühe nicht befugt, eine Bettensteuer einzuführen.
Mit Änderung der Hauptsatzung von 1999 wurde der Bereich Tourismus von den Mitgliedsgemeinden an die Samtgemeinde übertragen. Wenn sie auch das Steuererhebungsrecht an die Samtgemeinde übertragen, wäre diese befugt, eine Satzung zu erlassen.
Die Einführung einer Tourismusabgabe für bestimmte Gebiete durch die Samtgemeinde wird von der Verwaltung allerdings aufgrund der Beispiele aus anderen Städten als kritisch gesehen (siehe Kasten).
Bislang gibt es keine Bettensteuer im Landkreis Stade
Im Landkreis Stade erhebt derzeit keine Kommune eine Bettensteuer. Zudem wurden von der Kommunalaufsicht und vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund darauf hingewiesen, dass die endgültige Klärung der Zulässigkeit der Übernachtungsteuer oder Bettensteuer noch aussteht, weil vor dem Bundesverfassungsgericht mehrere Verfahren derzeit anhängig sind. Gemäß Gesetz erfüllen Samtgemeinden die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises, die ihnen von allen Mitgliedsgemeinden übertragen worden sind. Die Übertragung einer Aufgabe schließt die Befugnis der Samtgemeinde ein, Satzungen und Verordnungen zu erlassen, die erforderlich sind, um die Aufgabe zu erfüllen.
Rechtswidrige Bettensteuer
(sla). Die DEHOGA Niedersachsen hatte bereits 2013 mit einem Mitgliedsbetrieb ein Normenkontrollverfahren gegen die Bettensteuersatzung der Hansestadt Lüneburg eingeleitet, die vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg als rechtswidrig erklärt und aufgehoben wurde. Eine Revision wurde damals nicht zugelassen. Aufgrund dessen wurde dann die Bettensteuersatzung vom 1. Oktober 2015 erlassen. Die Hansestadt Lüneburg erhebt auf privat veranlasste Übernachtungen eine Beherbergungssteuer von vier Prozent auf den Bruttoübernachtungspreis. Gegen diese Bettensteuersatzung der Hansestadt Lüneburg wurde von der DEHOGA Niedersachsen zusammen mit einem Mitgliedsbetrieb ein weiteres Normenkontrollverfahren eingeleitet, welches noch offen ist.
Die Städte Oldenburg, Göttingen und Osnabrück haben bereits aufgrund eingeleiteter Normenkontrollverfahren ihre Bettensteuersatzung aufgehoben und keine neuen Satzungen erlassen. Die Stadt Goslar hatte mit Wirkung vom 1. Januar 2013 eine Bettensteuer erlassen, welche vom OVG Lüneburg als rechtswidrig eingestuft wurde. Die Stadt Goslar musste 625.000 Euro erhobene Steuern zurückzahlen.
Redakteur:Susanne Laudien aus Buxtehude |
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