Damit der Führerschein fälschungssicherer wird, sollen bis 2033 alle Dokumente umgetauscht werden
Das ist das Ende der "Lappen"

Egal ob noch ein grauer oder rosa Lappen im Portemonnaie steckt oder schon ein Führerschein im Scheckkartenformat: Bis 2033 sollen alle Führerscheine durch EU-weit einheitliche Dokumente ersetzt werden
  • Egal ob noch ein grauer oder rosa Lappen im Portemonnaie steckt oder schon ein Führerschein im Scheckkartenformat: Bis 2033 sollen alle Führerscheine durch EU-weit einheitliche Dokumente ersetzt werden
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(as). Ein Jahr noch ist Zeit, dann muss der "Lappen" weg. Bis zum Jahr 2033 sollen alle Führerscheine EU-weit einheitlich sein. Dafür müssen auch Millionen deutscher Autofahrer ihre Führerscheine umtauschen.

Damit nicht alle auf einmal die Zulassungsstellen stürmen, soll der Umtausch nach Geburts- und Ausstellungsjahrgängen gestaffelt erfolgen, ein freiwilliger Umtausch ist aber jederzeit möglich.
Den Anfang macht die Generation Ü60: Bis zum 19. Januar 2022 dürfen die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 noch ihren "Lappen" behalten, danach ist der alte Führerschein ungültig.

Die neuen Führerscheine sollen unter anderem dank eines biometrischen Passfotos zukünftig EU-weit fälschungssicher sein. Um Missbrauch zu vermeiden, sollen sie zudem in einer Datenbank erfasst werden. Und der neue Führerschein wird nur noch 15 Jahre gültig sein, danach muss er erneuert werden.

Laut ADAC sind vom Umtausch rund 15 Millionen Papierführerscheine (ausgestellt bis 1998) betroffen sowie 28 Millionen Führerscheine im Scheckkartenformat, die zwischen 1999 und 18. Januar 2013 ausgegeben wurden. Führerscheine, die nach dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind vom Umtausch ausgenommen: Sie entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben.

Wer vor 1953 geboren ist, hat bis 2033 Zeit, seinen "Lappen" umzutauschen.

Die weiteren Stufen im Überblick:

  • Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958: Umtausch des Führerscheins bis 19. Januar 2022
  • Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • Geburtsjahrgänge 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025.

Für Kartenführerscheine gelten andere Fristen. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum:

  • Ausstellungsjahrgänge 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 1926
  • Ausstellungsjahrgänge 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • Ausstellungsjahrgänge 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • Ausstellungsjahrgang 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • Ausstellungsjahrgang 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • Ausstellungsjahrgang 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • Ausstellungsjahrgang 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • Ausstellungsjahrgang 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis spätestens 19. Januar 2033.
Redakteur:

Anke Settekorn aus Jesteburg

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