Tägliche Testpflicht für ungeimpfte Pflegekräfte
Niedersachsen veröffentlicht neue Corona-Verordnung

Das Land Niedersachsen setzt bei Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen auf "2G" Grafik: msr
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  • Das Land Niedersachsen setzt bei Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen auf "2G" Grafik: msr
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(as). Niedersachsen steigt schrittweise um auf "2G" (geimpft oder genesen), das teilt die Landesregierung mit. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) begründet die neue Corona-Verordnung mit den ansteigenden Infektionszahlen und dem immer höheren Anteil von Corona-Patienten in Krankenhäusern und auf Intensivstationen. Durch "2G" soll ein erneuter Lockdown verhindert werden. Die neuen Corona-Regeln sind am Donnerstag in Kraft getreten, die Verordnung gilt bis 8. Dezember. Das Land stellt weitere Verschärfungen in Aussicht und verweist auf die Pandemie-Entwicklung sowie Veränderungen im Infektionsschutzgesetz und Arbeitsschutzrecht.

Ab sofort gilt: Für bestimmte Berufsgruppen wird die Testpflicht verschärft: Für ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen gilt ab sofort eine tägliche Testpflicht. In Schlacht- und Zerlegebetrieben müssen ungeimpfte Mitarbeiter alle zwei Tage getestet werden.
Die drei Warnstufen werden beibehalten, aber angepasst: Die "2G"-Regelung, Zugang nur für Geimpfte oder Genesene, wird bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab 1.000 Teilnehmenden vorgezogen von Warnstufe 3 auf Warnstufe 1.

Für Weihnachtsmärkte ist "3G" (geimpft, genesen oder negativ getestet) nicht nur die Voraussetzung für den Erwerb von Bratwurst, Glühwein und Co., sondern auch für den Verzehr vor Ort. Wird der Zugang zum Weihnachtsmarkt auf "2G" begrenzt, sind die Besucher von der Masken- und Abstandspflicht befreit.
Sporttreibende müssen beachten, dass sie in Warnstufe 1 für die Nutzung der Umkleideräume und Duschen auch dann geimpft, genesen oder negativ getestet sein müssen, wenn sie nur im Außenbereich Sport getrieben haben.

Für Shisha-Bars und Diskotheken wird es keine Erleichterungen geben. Das Land empfiehlt den Betreibern, den Betrieb auf "2G" umzustellen.

Die Maskenpflicht an Schulen bleibt bestehen.

Ministerpräsident Weil betonte: "Auch Bundesländer, die - wie Niedersachsen - noch weniger betroffen sind als andere Länder, müssen sehr vorsichtig sein." Die Situation in Süd- und Ostdeutschland sei ein warnendes Beispiel. "Die Ungeimpften erhöhen auch für die Geimpften die Gefahr, sich doch noch zu infizieren, die Zahl der Impfdurchbrüche steigt. Deswegen bauen wir jetzt eine Brandmauer und erhöhen sie sukzessive."

Warnstufe 1 bei Hospitalisierung über 6
Entscheidend für die Auslösung der Warnstufen ist der Leitindikator Hospitalisierung, die landesweite Neuaufnahme von Corona-Patienten im Krankenhaus innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. Liegt dieser Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen höher als 6, greift die erste Warnstufe, bei mehr als 8 Stufe 2, bei mehr als 11 greift Stufe 3. Am Mittwoch lag der Wert in Niedersachsen bei 4.
Zusätzlich muss entweder in den Landkreisen die sieben-Tage-Inzidenz (ab 35 Stufe 1, ab 100 Stufe 2 und ab 200 Stufe 3) oder der landesweite Indikator für die Intensivbettenbelegung (bis zehn Prozent Stufe 1, bis 20 Prozent Stufe 2, ab 20 Prozent Stufe 3) überschritten werden.

Leicht verständliche Grafiken der Niedersächsischen Staatskanzlei zur aktuellen Corona-Verordnung gibt es in der Bilder-Galerie.

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Redakteur:

Anke Settekorn aus Jesteburg

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