Forderung nach mehr Licht
Busfahrer übersieht mehrfach Wartenden an Nordkehdinger Haltestelle

- Die unbeleuchtete Bushaltestelle in Hamelwörden
- Foto: Janke
- hochgeladen von Stephanie Bargmann
"Und man sieht nur die im Lichte, die im Dunkeln sieht man nicht" – so lautet die letzte Liedzeile der Dreigroschenoper von Berthold Brecht. Das Lied kann auch Michael Janke (52) aus Nordkehdingen singen. Er fährt einmal pro Woche mit dem Bus von seinem Wohnort Hamelwörden nach Freiburg zum Reha-sport. Dieses Jahr wurde er in der dunklen Jahreszeit bereits viermal vom Busfahrer an der unbeleuchteten Haltestelle übersehen, obwohl er mit einer Taschenlampe dort stand.
Zweimal fuhr der Bus weiter, zweimal hielt er auf den letzten Drücker hinter der Haltestelle, sodass der Kehdinger noch zusteigen konnte. "In Gesprächen mit Nachbarn sowie meinen Kindern und Enkeln habe ich erfahren, dass viele in unbeleuchteten Haltestellen ein Problem sehen", sagt Janke. "Dabei geht es sowohl um das Gesehenwerden als auch um das Sicherheitsgefühl."
Er hat bereits versucht, die zuständigen Behörden auf das Problem aufmerksam zu machen, stieß jedoch auf ein Wirrwarr an Zuständigkeiten. "An wen soll ich mich jetzt wenden?", fragt er. Das WOCHENBLATT versucht, den Durchblick zu bekommen.
Die KVG
"Der Fall aus Kehdingen ist bei unserem Kundendialog bekannt", sagt KVG-Sprecher Oliver Blau. "Der Fahrer wurde diesbezüglich sensibilisiert und parallel der Landkreis um Prüfung gebeten, ob die Beleuchtungssituation an der betreffenden Haltestelle verbessert werden kann." Busfahrer seien nicht angehalten, immer an jeder Haltestelle zu stoppen. "Generell wird nur gehalten, wenn ein Einstiegs- oder Ausstiegswunsch vorhanden ist", erklärt Oliver Blau. "Bezüglich Einsteigern ist das Fahrpersonal angehalten, sorgfältig auf wartende Fahrgäste zu achten und Haltestellen entsprechend mit reduzierter Geschwindigkeit anzufahren."
Die baulichen Anlagen an einer Haltestelle liegen nach Auskunft der KVG nicht beim Verkehrsunternehmen, sondern beim sogenannten Straßenbaulastträger, also bei der für die jeweilige Straße zuständigen Kommune, beim Landkreis oder beim Bundesland.
Der Landkreis Stade
Landkreis-Sprecher Daniel Beneke bestätigt, dass für die Errichtung und Unterhaltung der Bushaltestellen der jeweilige Straßenbaulastträger zuständig ist. Lediglich der Haltestellenmast ist von den Verkehrsunternehmen aufzustellen. Allerdings: "Für Beleuchtung sind ausschließlich die Städte und Gemeinden zuständig", so Beneke. Er verweist in diesem Zusammenhang auf den aktuellen Nahverkehrsplan des Landkreises. Dieser soll die Mobilitätswende vorantreiben, indem er den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) effizienter, umweltfreundlicher und attraktiver gestaltet. Er enthält u.a. bauliche Standards für Haltestellen, z.B. in Bezug auf Barrierefreiheit. Zur barrierefreien Ertüchtigung von Bushaltestellen gibt es Landesförderprogramme.
Die Samtgemeinde Nordkehdingen
Ernst Hülsen von der Samtgemeinde Nordkehdingen teilt auf Anfrage mit:
In Nordkehdingen gibt es einige unbeleuchtete Bushaltestellen, insbesondere im Außenbereich des Moores, weil sich dort keine Stromleitungen befinden. Um Abhilfe zu schaffen, hat die Samtgemeinde vor drei bis vier Jahren bei einigen Haltestellen in Beleuchtung mit Solarbetrieb investiert. "Diesen Versuch bewerten wir jedoch als problematisch, denn in der dunklen Jahreszeit ist die mit Solarzellen gewonnene Energie für eine Beleuchtung am frühen Morgen nicht ausreichend", sagt er.
Generell achte die Samtgemeinde Nordkehdingen darauf, die Bushaltestellen an den Gemeindestraßen mit Straßenlaternen zu illuminieren. Ernst Hülsen weist jedoch darauf hin, dass die Straßenbeleuchtung in einigen Gemeinden nachts abgeschaltet wird, um Energie zu sparen.
Der Gesetzgeber
Unbeleuchtete Bushaltestellen führen nicht nur zu einem niedrigen Sicherheitsgefühl bei den Fahrgästen, sondern missachten auch die gültige Norm DIN EN 13201 zur Straßenbeleuchtung. Sie gilt bereits seit 2005 und schreibt an Bushaltestellen eine Mindestbeleuchtungsstärke von durchschnittlich 20 Lux und minimal fünf Lux vor. Zum Vergleich: Fünf Lux entsprechen Dämmerlicht etwa eine Stunde nach Sonnenuntergang oder der Grundbeleuchtung in einem Kinosaal, bevor der Film beginnt.



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