Bürgerbegehren zum Erhalt des Landhauses in Hammah gescheitert
jab. Hammah. Der Einsatz der Bürgerinitiative zum Erhalt des Landhauses in Hammah war vergebens. Nach Auskunft des Gemeindedirektors Holger Falcke ist das Bürgerbegehren nicht zulässig. Begründung: Die Prüfung habe ergeben, dass Unterschriften ungültig seien, da sie bereits vor dem offiziellen Anmelden des Begehrens gesammelt wurden.
"Die Initiatoren haben aber bereits ein neues Bürgerbegehren angemeldet", so Falcke. Nun hänge es davon ab, wie schnell die Akteure – nach der Zulässigkeit des neuen Bürgerbegehrens – die Unterschriften zusammentragen und bei der Gemeinde abgeben. Noch gebe es keine Verzögerungen im eigentlich angedachten Zeitplan. Nach diesem kann bei den Europawahlen am 26. Mai gleichzeitig ein Bürgerentscheid durchgeführt werden, wenn das neue Begehren mit den neu gesammelten Unterschriften anerkannt wird.
Redakteur:Jaana Bollmann aus Stade |
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