Feuerwehr Rosengarten
Aufwandsentschädigung für Dienstfahrten
Feuerwehrmännern und -frauen steht eine Aufwandsentschädigung zu, wenn es durch ehrenamtliche Dienstfahrten zum Verdienstausfall kommt. Das beschloss kürzlich der Rat der Gemeinde Rosengarten einstimmig auf der letzten Ratssitzung und ergänzte damit die bestehende Aufwandsentschädigungssatzung. Demnach haben nun Feuerwehrangehörige Anspruch auf die Zahlung eines Pauschalstundensatzes, wenn sie beispielsweise Werkstattfahrten durchführen. Oftmals ist es nämlich so, dass die Feuerwehrfahrzeuge durch ganz Deutschland, zu den Herstellerfirmen gebracht werden müssen, um Reparaturen durchführen zu lassen. Zwei bis drei Tage können dafür anfallen - für den Verdienstausfall wurden die Kameraden in Rosengarten bislang nicht kompensiert.
Wie hoch der Anspruch ist, besonders auch im Fall von Selbstständigen, wird anhand eines Regelsatzes errechnet.
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