Baugebiet "Grotesche Heide" bleibt Streitthema
Anwohner geben sich trotz Gerichtsbeschluss weiterhin kämpferisch

- Die Anwohner aus Nenndorf wollen sich vom Gerichtsbeschluss nicht unterkriegen lassen und haben bereits einen zweiten Eilantrag in Planung
- Foto: lm
- hochgeladen von Lennart Möller
lm. Nenndorf. In der vergangenen Mittwochsausgabe des WOCHENBLATT berichteten wir über das Baugebiet "Grotesche Heide" in Nenndorf. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte vor Kurzem einen Eilantrag der Bürgerinitiative abgewiesen. Damit sollte der bevorstehende Beginn der Bauarbeiten in der "Groteschen Heide" verhindert werden. Die Verwaltung signalisierte, dass bereits ab Mitte des Jahres damit begonnen werden könne, Grundstücke in dem Areal zu vergeben. Die Bürgerinitiative steuert dagegen. Der Beschluss gelte laut ihrer Auffassung nur für das Grundstück der Antragsstellerin, nicht aber für andere Grundstücke in dem Bereich.
In dem Eilantrag forderte eine Anwohnerin aus der Bürgerinitiative eine Aussetzung des Bebauungsplanes, bis es eine Entscheidung im Normenkontrollverfahren gefallen ist. Auch die Normenkontrollklage wurde durch die Anwohner vorgebracht. Um diese zu untermauern, wurden von der Bürgerinitiative mehrere Gründe ins Feld geführt: zum einen die Lärmbelästigung. Diese würde durch das Wohngebiet weiter erhöht werden, und das, obwohl die Fläche bereits genau zwischen den Autobahnen A1 und A261 liegt. Zudem würde sich die zu bebauende Fläche direkt in einem Tal befinden, in dem es bereits in der Vergangenheit zu Hochwasser gekommen war. In den 1990er Jahren führte eine Schneeschmelze dazu, dass reißende Wassermassen durch eben dieses Tal flossen und für überflutete Keller bei den Anwohnern sorgten.
Beide Aspekte befindet das Gericht für das betreffende Grundstück als unerheblich. Aber an dieser Stelle wird es brisant: Der Beschluss nennt explizit ein anderes Grundstück, auf das sich die Forderungen übertragen lassen würden. Hier würden allerdings andere Rahmenbedingungen herrschen, wie die Bürgerinitiative bereits im Vorfeld eingeräumt hat. Trotzdem, für die Anwohner ist diese kurze Textpassage im sieben Seiten umfassenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg der berühmte Wink mit dem Zaunpfahl. So schnell wie möglich soll nun ein weiterer Eilantrag auf den Weg gebracht werden, um eine Aussetzung des Bebauungsplanes zu erwirken.
Das wäre für die Bürgerinitiative insbesondere vor dem Hintergrund des Normenkontrollverfahrens von enormer Wichtigkeit. Durch den bevorstehenden Start der Bauarbeiten, der von Seiten der Gemeinde angekündigt wurde, werden laut der Bürgerinitiative "Fakten geschaffen, die die Erfolgsaussichten im Hauptverfahren schmelzen lassen", erklärt Pressesprecher Joachim Frädrich.
Für Gemeindebürgermeister Dirk Seidler ist der Gerichtsbeschluss indes ein Wegweiser in die entscheidende Richtung: "Für uns als Gemeinde ist der Beschluss ein positives Signal für die Zukunft, jetzt müssen wir das Hauptverfahren abwarten", erklärt er. Auch für das Hauptverfahren sei die Verwaltung nun guter Dinge. Die Bürgerinitiative zeigt sich dagegen weiterhin kämpferisch: "Das juristische Verfahren ist noch nicht abgeschlossen", so Frädrich. Das Urteil im Hauptverfahren wird jetzt von allen Seiten mit Spannung erwartet.
Alle Texte zum Thema "Politik Rosengarten"

Redakteur:Lennart Möller aus Rosengarten |
Kommentare