Naturschutz nach EU-Standard - kostet die Kommunen Millionen von Euro
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- Landkreise müssen bis 2018 EU-konforme Naturschutzgebiete ausweisen
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mi. Landkreis. Eine Million Euro für externe Dienstleister und zusätzliche Stellen in den den Naturschutzbehörden: Der Druck, bis zum Jahr 2018 EU-rechtskonforme Naturschutzräume nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Flächen) auszuweisen, wird auch für die Landkreise Harburg und Stade ein finanzieller Kraftakt. Schuld daran sind nicht nur eine praxisferne EU-Bürokratie, sondern auch die vorherige CDU-Landesregierung. Dort hatte man jahrelang - gegen den Rat von Umweltverbänden und zur Schonung der Landwirtschaft - empfohlen, für FFH-Flächen keine neuen Naturschutzgebiete auszuweisen.
FHH-Richtlinie gibt es seit 1992
Die Geschichte reicht bis ins Jahr 1992 zurück. Damals wurde von der EU die sogenannte FFH-Richtlinie erlassen und so die Rahmenbedingungen für die zwingende Ausweisung eines zusammenhängenden Netzes von speziell geschützten Naturräumen (Natura 2000) in allen Mitgliedstaaten geschaffen. Das Ziel: Wild lebende Arten in ihrer Vielfalt zu bewahren und natürliche Lebensräume zu schützen. Dafür wurde auch Deutschland, bzw. die Bundesländer, aufgefordert, Flächen nach Brüssel zu melden.
Heute gibt es in den Kreisen Harburg und Stade jeweils 14 solcher FFH-Flächen. Das Problem: EU-rechtskonform sind davon im Landkreis Harburg nur zwei, im Landkreis Stade keine. Das müssen beide Kommunen jetzt bis 2018 ändern. Damit stehen sie nicht allein.
Länder erhöhen den Druck auf die Landkreise
Noch 2014 waren mehr als zwölf Prozent der niedersächsischen FFH-Flächen nicht EU-konform. Deutschlandweit sieht es nicht viel besser aus. Wegen dieses mangelnden Engagements hat die EU mittlerweile ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Ausgang unklar. Die Folge: Die Bundesregierung macht den Ländern und die wiederum den Landkreisen Druck.
Landkreis Harburg arbeitet jahrelang in die falsche Richtung
Im Landkreis Harburg hatte man die Flächen 2005 nach Hannover gemeldet. Seitdem wurde allerdings im Kreishaus das Ziel anscheinend mit nur mäßigem Elan verfolgt. Man hat offenbar jahrelang in die falsche Richtung gearbeitet. Zumindest wurden nicht die Schritte durchgeführt, die heute von der EU gefordert werden.
Kreissprecher Johannes Freudewald verweist zur Erklärung auf eine Weisung der vorherigen Landesregierung.
Vertragsnaturschutz als Klientelpolitik
Bis zum Regierungswechsel 2013 setzte man in Hannover offenbar voll auf den sogenannten „Vertragsnaturschutz“. Nicht die hoheitliche Ausweisung von Naturschutzgebieten, sondern privatrechtliche Sicherung der Gebiete war Handelsmaxime. Die Kreise wurden angehalten, die Sicherung der Flächen durch Verträge vorzunehmen. So konnten sich zum Beispiel Landwirte freiwillig zu einem besseren Flächenschutz verpflichten und dafür Ausgleichszahlungen erhalten.
Damals war dieses Vorgehen eine Win-Win-Situation: Beim Landkreis Harburg musste man sich nicht mit den aufwendigen Verfahren zur Ausweisung von Naturschutzgebieten befassen und bei der CDU-Landesregierung stellte man sich mit den Landwirten - einer wichtigen Klientel - weiterhin auf guten Fuß. Kritiker, die bemängelten, dass dieses Vorgehen eigentlich nur ausnahmsweise angewendet werden sollte und keinesfalls die Regel sein dürfe, wurden überhört.
Das änderte sich erst mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Tenor: FFH-Gebiete müssen grundsätzlich durch die Ausweisung von Naturschutzflächen hoheitlich gesichert werden. Eine Mammutaufgabe, die laut Freudewald in der Kürze der Zeit nur durch eine externe Firma leistbar sei. Kostenpunkt: rund eine Million Euro.
Kostentreiber EU-Bürokratie
Etwas anders stellt sich die Situation im Landkreis Stade dar. Hier ist man wohl vor allem das Opfer einer praxisfernen EU-Bürokratie. Denn im Gegensatz zu Harburg hat der Landkreis Stade viele seiner FFH-Flächen bereits als Naturschutzgebiete hoheitlich gesichert. Doch die dafür erlassene Verordnung erkennt die EU nicht an.
Was Kreisbaurat Hans-Hermann Bode, beim Kreis Stade zuständig für FFH-Flächen, berichtet, hört sich an wie ein bürokratischer Treppenwitz. Demnach müsse der Kreis die Verordnung für alle Naturschutzgebiete nochmals neu erlassen. Hintergrund: Beim Kreis Stade hatte man an vorhandene Naturschutzverordnungen einfach die speziellen EU-Vorgaben für FFH-Gebiete angefügt. Mittlerweile sei klar geworden, das dieses Vorgehen nicht mit EU-Recht vereinbar scheint, erklärte Bode. Um die jetzt notwendigen aufwendigen Verfahren fristgerecht abzuschließen, musste deswegen auch im Landkreis Stade mehr Personal eingestellt werden.
Redakteur:Mitja Schrader |
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