Samtgemeinde Salzhausen
Urteil gegen Radladerfahrer aus Toppenstedt ist rechtskräftig
Das Urteil gegen den 45-jährigen Landwirt aus Toppenstedt, der im Juni vergangenen Jahres im Rahmen eines Vater-Kind-Zeltlagers bei einer Fahrt mit einem Radlader zwei Menschen getötet und elf weitere schwer verletzt hat, ist rechtskräftig. Das bestätigt das Landgericht Lüneburg auf Nachfrage. Der ehemalige Ortsbürgermeister war vergangene Woche wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Haftstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Während der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichteten, hatte sich die Nebenklage die Option einer Revision zunächst offen gelassen. Jetzt wurde das Urteil auch von den betroffenen Familien akzeptiert.
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