Neue Corona-Bestimmungen der Samtgemeinde
3G-Regelung und FFP2-Pflicht im Salzhäuser Rathaus
ce. Salzhausen. Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen ist der Besuch im Salzhäuser Rathaus ab Donnerstag, 2. Dezember, nur noch mit einem 3G-Nachweis und einer FFP2-Maske möglich. Das teilt die Samtgemeinde mir. Dies bedeutet für alle Bürger, dass sie für den Besuch im Rathaus ihren Impfnachweis, einen Genesenen-Nachweis oder einen negativen Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) mitbringen müssen. Die Öffnungszeiten bleiben wie gewohnt bestehen. Die Samtgemeinde weist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit der Online-Terminvergabe unter www.salzhausen.de/verwaltung-politik/rathaus/online-terminvergabe hin. Die telefonische Terminvereinbarung ist weiterhin unter 04172 - 90990 möglich. Die 3G-Regelung wird auch - wenn nicht anders angegeben - in der Samtgemeindebücherei angewendet.
Redakteur:Christoph Ehlermann aus Salzhausen |
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