Polizist im Einsatz in Seevetal lebensgefährlich verletzt
Der Schmerz bleibt ewig
Dritter Anlauf im Verfahren gegen den mutmaßlichen Komaschläger von Meckelfeld
thl. Lüneburg. Es ist mittlerweile der dritte Versuch, Licht in das Dunkle zu bekommen, das sich im August 2015 auf dem Meckelfelder Dorffest ereignet hat. Bei einer Auseinandersetzung vor einer Gaststätte wollte ein uniformierter Polizist (damals 31 Jahre alt) schlichtend eingreifen und wurde dabei ins Koma geprügelt. "Der Beamte wurde mit einem gezielten Faustschlag niedergestreckt, sodass er sofort das Bewusstsein verlor und in der Folge ungebremst mit dem Kopf auf dem Asphalt aufschlug", heißt es in der Anklageschrift. Nur knapp hat der Beamte die schweren Kopfverletzungen überlebt. Die Folgen sind noch heute sichtbar.
Verantwortlich für die Tat soll ein heute 35 Jahre alter Meckelfelder sein. Der Mann, der für eine Firma als Monteur für Brand- und Wasserschadenbeseitigung arbeitet, wurde in erster Instanz vom Amtsgericht Winsen im März 2017 zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Berufungsgericht milderte das Urteil im Dezember 2017 auf drei Jahre und sechs Monate Haft ab. Doch auch dagegen legte der Angeklagte Revision ein - und bekam Recht. Deswegen muss das Berufungsverfahren jetzt neu aufgerollt werden. Es steht also wieder das Urteil des Winsener Amtsgerichtes zur Diskussion.
Als am ersten Verhandlungstag die Urteile der beiden Gerichte verlesen wurden, flossen bei der Ehefrau viele Tränen, denn der Schmerz bleibt ewig. "Mein Mandant leidet lebenslänglich unter den Folgen der Tat", erklärte Rechtsanwalt Lorenz Hünnemeyer, der den Polizisten als Nebenkläger vertritt. "Er kann seinen Beruf bis heute, vier Jahre nach der Tat, an die er selbst keine Erinnerung hat, noch nicht richtig ausüben und wird es wohl auch nie mehr können." Zwar arbeite sein Mandant mittlerweile wieder sieben Stunden am Tag, könne aber nur Innendienst verrichten. Auch für die Sprache und die Hirnleistung des Beamten habe der Vorfall extreme Folgen. "Auch, wenn er verbissen an sich arbeitet", so Hünnemeyer. "Wenn ich seinen Zustand von vor dem Vorfall und jetzt sehe, würde ich sagen, ist er noch bei unter 60 Prozent." Der Anwalt stellte aber auch klar: "Dass es mit meinem Mandanten jetzt glücklicherweise etwas bergauf geht, ist kein Verdienst des Angeklagten, der hier ewig prozessiert."
Verlesen wurde auch die Einlassung des Angeklagten vom ersten Verhandlungstag in Winsen. Seinerzeit bestritt er die Tat nicht, gab nur an, sich wegen eines Filmrisses nicht an das Geschehene erinnern zu können. Er wisse noch, dass er vor der Gaststätte gewesen sei und plötzlich etwas in die Augen bekommen habe, die dann gleich anfingen zu brennen. Danach setzte seine Erinnerung erst wieder ein, als er sich bereits in der Polizeizelle befand. Diese Einlassung gelte nach wie vor, sagte er jetzt vor dem Landgericht.
Der Prozess geht weiter.
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