Landgericht Lüneburg
Freispruch für mutmaßlichen Komaschläger gefordert

Hat offensichtlich gute Karten: Die Angeklagte (Mitte) mit seinen Verteidigern Dr. Gerhard Strate (re.) und Johannes Rauwald | Foto: thl
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thl. Lüneburg. Ist der mutmaßliche Komaschläger von Meckelfeld  unschuldig? Das glauben zumindest Verteidigung und Staatsanwaltschaft und haben am Dienstagvormittag in dem Verfahren einen Freispruch für den Angeklagten gefordert.
Wie das WOCHENBLATT mehrfach berichtete, muss sich ein heute 35-jähriger Seevetaler vor der Berufungskammer des Lüneburger Landgerichtes verantworten, weil er im Rahmen des Meckelfelder Dorffestes im August 2015 einen Polizisten ins Koma geprügelt haben soll, der vor einer Kneipe einen Streit schlichten wollte. In erster Instanz war der Seevetaler zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. In der Berufungsinstanz wurde das Urteil auf 3,5 Jahre abgemildert. Aufgrund einer falschen Beweiswürdigung hob das Oberlandesgericht Celle das Urteil aber auf und verwies zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer am Landgericht.
In seinem Plädoyer zeigte sich Dr. Gerhard Strate, der Verteidiger des Angeklagten, von der Unschuld seines Mandanten überzeugt. Der angebliche Hauptbelastungszeuge, der seinerzeit die Tat beobachtet haben will, habe vier Mal falsch ausgesagt, betonte Strate. Erst im jetzigen Verfahren sei ans Licht gekommen, was er wirklich gesehen habe - nämlich so gut wie gar nichts. Einem zweiten Zeugen, der erst im jetzigen Verfahren erstmalig ausgesagt und den Angeklagten wiedererkannt hatte, schenkte Dr. Strate wenig Glauben. Dessen Aussage passe nicht zur Aussage des Hauptbelastungszeugen. Außerdem bemängelte der Verteidiger, dass sich der Mann erst jetzt, vier Jahre nach der Tat, gemeldet habe.
Für alle Prozessbeobachter überraschend kam die Freispruch-Forderung des Staatsanwaltes. Für ihn würden die Zeugenaussagen nicht ausreichen, um eine Verurteilung des Angeklagten zu fordern. "Wir haben es vor Ort mit einem hochdynamischen Geschehen zu tun gehabt. Es war dunkel, es waren viele Leute vor Ort und alle standen unter Stress", so der Anklagevertreter. Dabei könnten mögliche Zeugen ihre Beobachtungen schon einmal falsch abspeichern. Dem Hauptbelastungszeugen schenkte auch der Staatsanwalt keinen Glauben: "Er hatte stets beteuert, dass er keine Namen wisse von denen, die bei der den Einsatz auslösenden Schlägerei vor der Gaststätte Schnurrbart vor Ort waren. Erst später erfuhren wir, dass er doch einige mit Namen kannte. Was soll man so einem Zeugen noch glauben?" Unverständnis äußerte er über den zweiten Zeugen, der sich erst spät gemeldet hatte. Der Staatsanwalt unterstrich mit einer weiteren Darstellung, warum er den Angeklagten für unschuldig hält: "Er ist nicht als Gewalttäter bekannt. Wir haben im ganzen Prozess auch nicht gehört, dass er zur Gewalt neigt. Warum sollte er die Tat begangen haben?" Auch für eine Verletzung, die der 35-Jährige an der Hand gehabt hatte und die vom Schlag gegen den Polizisten stammen sollte, hatte der Staatsanwalt eine Erklärung: "Wir können nicht ausschließen, dass sich die Angeklagte die Verletzung zugezogen hat, als er auf dem Dorffest gegen einen Boxautomaten boxte."
Für Nebenklägervertreter Lorenz Hünnemeyer brachten die Ausführungen das Fass zum überlaufen. "Es kann nicht sein, dass ein Verfahren nur lange genug laufen muss, bis sich die Zeugen nicht mehr erinnern können, um mit einem Freispruch davonzukommen. Dann könnte die Staatsanwaltschaft zahlreiche Verfahren von vornherein einstellen." Für ihn liege klar auf der Hand, dass der Angeklagte die Tat begangen habe. "Er hat nie gesagt, ich war es nicht. Er hat lediglich immer gesagt, er könne sich das nicht vorstellen, habe aber für die Tatzeit Erinnerungslücken. Das ist ein schändliches Vorgehen", polterte Hünnemeyer und beantragte die Verwerfung der Berufung.
Das Urteil soll am Freitag, 8. November, gesprochen werden.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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