Geflügel
Stallpflicht wegen Vogelgrippe im gesamten Landkreis Harburg aufgehoben
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(ts). Die wegen der Vogelgrippe angeordnete Stallpflicht in Teilen des Landkreises Harburg wird aufgehoben. Das teilte die Kreisverwaltung am heutigen Mittwoch mit. Hausgeflügel dürfe ab Freitag, 15. April, auch wieder in der Samtgemeinde Elbmarsch, in den nördlichen Teilen der Stadt Winsen sowie in den Gemeinden Stelle und Seevetal wieder unter freiem Himmel gehalten werden. Damit endet die Stallpflicht komplett auf dem Gebiet des Landkreises Harburg.
Dennoch sollten Geflügelhalter – auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen – ihr Geflügel weiter auf Auffälligkeiten beobachten und Krankheits- oder Todesfälle vom behandelnden Tierarzt abklären lassen sowie dem Veterinäramt des Landkreises Harburg mitteilen (Telefon: 04171-693 466, E-Mail an tiergesundheit@lkharburg.de).
Die Vogelgrippe ist für Hausgeflügel hochansteckend. Ein Erkrankungsfall beim Menschen in Deutschland ist laut dem Landkreis Harburg bisher nicht aufgetreten. Erhitzte Geflügelprodukte können unbedenklich verzehrt werden.
Redakteur:Thomas Sulzyc aus Seevetal |
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