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Feuer in Stader Flüchtlingsunterkunft

Landkreis Harburg
Natur muss hinter Windenergie-Ausbau zurückstecken

  | Foto: Zbynek Burival/ Unsplash
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Wenn der Landkreis Harburg nicht möchte, dass ab 2028 alle Flächen im sogenannten Außenbereich künftig als potenzielle Flächen für den Bau von Windenergieanlagen (WEA) in Anspruch genommen werden, müssen Kreisverwaltung und -politik bis Ende 2027 selbst Flächen im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) festlegen. Darum geht es in der Sitzung des Kreistages am Dienstag, 17. Dezember 2024, um 15 Uhr in der  Burg Seevetal, Am Göhlenbach 11 in Hittfeld.

Zur Steuerung der Windenergienutzung und zur Erfüllung der Vorgaben aus dem "Wind-an-Land"-Gesetz und dem Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) muss der Landkreis Harburg die regionalplanerischen Festlegungen überarbeiten. Um weiterhin die Ansiedlung von Windenergieanlagen steuern zu können, wird ein Teilprogramm Windenergie aufgestellt. Parallel dazu müssen die bestehenden Festsetzungen aufgehoben werden, soweit sie der neuen Planung entgegenstehen.

Hintergrund: Im Februar 2023 trat das "Wind-an-Land"-Gesetz in Kraft. Erklärtes Ziel der Bundesregierung: den Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdoppeln. Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt und die notwendigen Flächen bereitgestellt werden. 

Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ werden den Ländern Flächenziele für den Ausbau der Windenergie vorgegeben. Denn bislang sind bundesweit 0,8 Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen an Land ausgewiesen – allerdings sind nur 0,5 Prozent tatsächlich verfügbar, heißt es auf der Seite der Bundesregierung. Dort ist auch ein Zitat von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) aus den Beratungen des Gesetzes zu lesen. Zu den möglichen Windenergieflächen sagte er: „Wir teilen das regional fair auf, berücksichtigen dabei die Windbedingungen, den Natur- und Artenschutz und die räumlichen Ordnungen. Es bleibt Sache der Länder zu entscheiden, wie sie ihre Flächenziele erfüllen."

Das Teilprogramm Windenergie des RROP des Landkreises Harburg weist eine anrechenbare Fläche von 3.755,5 Hektar als Windenergiegebiet aus. Damit wird das Teilflächenziel 2027 von 3.051 Hektar erfüllt. Das Teilflächenziel 2032 von 3.949 Hektar wird um 193,5 Hektar verfehlt. 

Der Öffentlichkeit soll bereits jetzt die Möglichkeit der Äußerung gegeben werden, auch wenn die inhaltlichen Arbeiten am Entwurf noch nicht abgeschlossen sind.

Das Teilprogramm Windenergie (TP WEN) und das RROP 2025 sind zukünftig zwei eigenständige Regionalpläne für den Landkreis Harburg, die parallel gültig sind und sich nicht widersprechen dürfen.
Die bestehenden Festsetzungen zur Windenergie und auch die Ziele der Raumordnung, die dem TP WEN entgegenstehen, werden aufgehoben. Dies sind Darstellungen von Vorranggebieten Natur und Landschaft sowie Vorranggebieten Grünlanderhaltung, -pflege und -entwicklung. Den hier betroffenen naturschutzfachlichen Belangen wird zukünftig weniger Bedeutung zugemessen, als den Belangen der Windenergie.

Bevor das RROP endgültig verabschiedet wird, haben die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der öffentlichen Beteiligung die Möglichkeit, ihre Bedenken vorzubringen. Und Bedenken gibt es reichlich, wie eine Vielzahl von Bürgerinitiativen belegt, die in den vergangenen Monaten gegen die WEA gegründet wurden.

Auf ein Wort:  Von wegen fair

Bei der vom Schreibtisch aus geplanten "fairen Aufteilung" der Flächen für Windenergie und der Berücksichtigung von Natur- und Artenschutz gibt es erhebliche Bedenken in Teilen der Bevölkerung. Weil laut RROP die Samtgemeinden Tostedt und Salzhausen überproportional von Windrädern belastet würden und die "Flächensucher" der Windenergie-Investoren auch in ökologisch sensiblen Bereichen Flächen pachten wollen, was für die Verpächter - in aller Regel Landwirte - lukrativ ist. Die übrigen unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohner würden aber von den Schallemissionen und dem Anblick der blinkenden "Spargel" belastet.
Zumal es kreisübergreifend keine adäquate Abstimmung gibt.
Beispiel Königsmoor: Der Heidekreis und der Kreis Rotenburg haben diverse Windenergieanlagen unmittelbar an die Kreisgrenze und in Sicht- und Hörweite der Menschen in Königsmoor errichtet. Eines dieser Windräder ist nur 600 Meter von der Bebauung in Königsmoor entfernt. Da aber die Nachbarkreise die Bedenken der Gemeinde Königsmoor und des Landkreises Harburg buchstäblich "weggewischt" haben, wurden die Windräder trotzdem gebaut.
Bei allem Ehrgeiz, regenerative Energien auszubauen, sollten Mensch und Natur nicht darunter leiden dürfen. Denn sonst wird die damit propagierte Umweltfreundlichkeit ad absurdum geführt.
Bianca Marquardt

Hier geht es zum Artikel vom Januar  2017:

Den Windpark vor der Tür
  | Foto: Zbynek Burival/ Unsplash
Die Windenergieanlagen zwischen Wüstenhöfen und Heidenau (Samtgemeinde Tostedt) | Foto: bim
Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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