Verwirrung ob der Test-Verordnung
Stillender Mutter wurde der kostenlose Corona-Test dreimal verweigert

Symbolbild: Erst im September hat die STIKO eine Impfempfehlung für stillende Mütter ausgesprochen | Foto: MART PRODUCTION/Pexels
  • Symbolbild: Erst im September hat die STIKO eine Impfempfehlung für stillende Mütter ausgesprochen
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sv. Seevetal. Schwangere und Stillende können sich noch bis zum 17. Dezember kostenlos auf Corona testen lassen, weil die STIKO erst Mitte September eine Impfempfehlung für sie aussprach. So steht es in der Corona-Test-Verordnung des Landes Niedersachsen, des Bundesgesundheitsministeriums und auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung (KVN).
Doch als eine stillende Mutter aus Seevetal ihren Anspruch auf den kostenlosen Test geltend machen wollte, wurde sie in gleich zwei Apotheken und in einem Testzentrum abgewiesen. Die Begründung: Die KVN würde die Kosten nicht erstatten. Auch das Vorlegen ihres Mutterpasses und der Verweis auf die Verordnung der Landes halfen vor Ort nicht.
Also fragte das WOCHENBLATT genauer nach. Sowohl die KVN als auch das niedersächsische Sozialministerium bestätigten den Anspruch stillender Mütter auf einen kostenlosen Corona-Test. Eine Mitarbeiterin des Testzentrums beharrte aber weiterhin darauf, dass in der ihnen vorliegenden Verordnung keine Stillenden aufgeführt seien.
Auf Nachfrage beim für die Testzentren zuständigen Landkreis Harburg stellte sich heraus, dass auch die dort vorliegende Verordnung noch keine Stillenden aufführte. Nachdem das WOCHENBLATT insistierte, dass diese Verordnung fehlerhaft sein müsse, hielt der Landkreis Rücksprache mit dem Bundesgesundheitsamt und korrigierte seine Verordnung. Der Landkreis werde die Testzentren informieren, sagte Kreissprecher Bernhard Frosdorfer. Wie es zu dem Fehler kam, konnte er sich jedoch nicht erklären.
Warum die stillende Mutter zudem von zwei Apotheken abgewiesen wurde, kann sich auch eine Sprecherin des niedersächsischen Landesapothekerverbandes (LAV) nicht erklären. Der LAV informiere seine Mitglieder regelmäßig über die aktuellen Corona-Testverordnungen.
Immerhin sollten in den kommenden Tagen zumindest die Testzentren auf aktuellem Stand sein, ansonsten empfiehlt KVN-Sprecher Detlef Haffke, den behandelnden Arzt aufzusuchen. Die Seevetaler Mutter will es Anfang der kommenden Woche nochmal versuchen.
Hatten auch Sie Probleme, Ihr Recht auf einen kostenlosen Corona-Test durchzusetzen? Schreiben Sie uns an red-buch@kreiszeitung.net. Für vormals Schwangere bzw. Stillende hat die STIKO am 17. September eine generelle Impfempfehlung herausgegeben. Es gilt für diese Personen noch eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2021, während der sie einen Anspruch auf kostenlose Testung haben. Der Nachweis einer Schwangerschaft kann durch den Mutterpass oder ein ärztliches Zeugnis belegt werden. Testung noch bis zum 17. Dezember

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Redakteur:

Svenja Adamski aus Buchholz

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