Schlachthof-Skandal von Düdenbüttel: Alle Höfe identifiziert
285 Videos gesichtet

Auf den Videos wurden zahlreiche Verstöße gegen den Tierschutz dokumentiert   | Foto: Archiv/SOKO Tierschutz
  • Auf den Videos wurden zahlreiche Verstöße gegen den Tierschutz dokumentiert
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jd. Stade. Nach rund fünf Monaten hat der Landkreis das Thema abgearbeitet und die Akten liegen mittlerweile beim Staatsanwalt. Im Zusammenhang mit dem Skandal um den inzwischen geschlossenen Schlachthof in Düdenbüttel haben Mitarbeiter der Kreisverwaltung 535 Gigabyte an Videomaterial ausgewertet. Das entspricht einer Laufzeit von mehr als 56 Stunden. Die heimlich aufgenommenen Videos, auf denen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz dokumentiert sind, waren der Behörde vom Verein "SoKo Tierschutz" zur Verfügung gestellt worden. Der Landkreis kommt bei seiner Bewertung der Vorgänge zu dem Ergebnis, dass Schlachttiere aufgrund der Verstöße Schmerzen erlitten haben.

Die zuständige Landkreis-Dezernentin Nicole Streitz rechnet damit, dass die Fälle von Tierquälerei von der Anklagebehörde als Straftaten gewertet werden und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Sollte die zuständige Staatsanwaltschaft in Oldenburg anderer Auffassung sein und keine Strafverfahren einleiten, wäre wieder der Landkreis zuständig. Der würde dann ein Bußgeldverfahren in Gang setzen.

Rund die Hälfte der 285 gesichteten Videos stammt aus dem Schlachtbetrieb, weitere Aufnahmen wurden auf den Höfen beim Verladen der Kühe sowie während des Transports und bei der Anlieferung gemacht. Den mit der Sichtung des Filmmaterials beauftragten Mitarbeitern des Kreis-Veterinäramtes ist es gelungen, sämtliche auf den Videos gezeigten landwirtschaftlichen Betriebe zu identifizieren. Es handelt sich um 29 Betriebe, wovon zehn im Landkreis Stade liegen.

Bei acht dieser zehn Höfe ergab die Videoauswertung Verstöße gegen das Tierschutzrecht. So wurden Rinder, die nicht mehr aus eigener Kraft aufstehen konnten und transportunfähig waren, mit Seilwinden auf das Transportfahrzeug gezogen. Auch Verstöße seitens des Schlachtbetriebes sind im Bild festgehalten. In 29 Fällen wurde die zulässige Zeit zwischen der Betäubung des Tieres mittels Bolzenschuss und dem Ausbluten überschritten. Erlaubt sind höchstens 60 Sekunden. Außerdem liegen nur bei sieben von 14 Rindern, die tot angeliefert wurden, eindeutige Belege vor, dass diese vorher notgeschlachtet wurden.
Daher ist davon auszugehen, dass verbotenerweise auch einige Tiere angeliefert worden sind, die wegen einer Krankheit getötet wurden. Solche sogenannten Krankschlachtungen sind auch aus lebensmittelrechtlichen Gründen verboten - ebenso wie der gemeinsame Transport von getöteten und lebenden Tieren.

Vorwürfe, dass die vom Landkreis mit der Überwachung des Schlachtbetriebes beauftragten Veterinäre möglicherweise großzügig über Verstöße hinweggesehen haben, ließen sich laut Streitz nicht erhärten. Auf keinem der Videos, auf denen man mutmaßliche Tierschutzverstöße erkennen könne, sei ein amtlich bestellter Tierarzt zu sehen. Auffällig sei hingegen, dass ein Teil der Verstöße um die Mittagszeit begangen wurde. Zu dieser Zeit seien die Tierärzte regelmäßig nicht vor Ort, so Streitz.

Laut der Dezernentin gab es ein bestimmtes wiederkehrendes Muster bei den Arbeitsabläufen im Schlachtbetrieb. Demnach wurden einzelne Tiere immer dann angeliefert, wenn kein Veterinär anwesend war.

Das Fazit des Landkreises: "Aus Sicht der Kreisverwaltung sprechen die genannten Umstände dafür, dass die amtliche Schlachttieruntersuchung teilweise umgangen werden sollte, um eventuelle Verstöße gegen Tierschutzvorschriften zu verdecken." Es sei zu vermuten, dass "die Taten gezielt außerhalb der behördlichen Aufsicht erfolgten".

Linke sehen Interessenkonflikt

Die Schlachtbetriebe im Landkreis werden von amtlich bestellten und auf Honorarbasis arbeitenden Tierärzten kontrolliert, die ansonsten freiberuflich tätig sind. Hier sieht die Kreistagsfraktion "Die Linke" einen Interessenkonflikt. Tierärzte, die Aufträge von den betreffenden Landwirten erhalten, könnten bei Verstößen womöglich ein Auge zudrücken. Der Linken-Politiker Benjamin Koch-Böhnke stellte daher im Landwirtschaftsausschuss den Antrag, dass künftig nur noch hauptamtliche Mitarbeiter des Veterinäramtes die Kontrollen bei den Schlachtungen vornehmen dürfen.

Bei den anderen Parteien - bis auf die Grünen - fand diese Argumentation keine Zustimmung. "Die Tierärzte unter Generalverdacht zu stellen, ist unsäglich", erklärte die SPD-Politikerin Astrid Bade. Die Ausschussmitglieder waren sich weitgehend darin einig, dass die intensivsten Kontrollen nichts nützen, wenn kriminelle Energie im Spiel ist.

Schlachthofskandal in Düdenbüttel noch nicht aufgeklärt
Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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