Shoe-Art-Künstler aus Stade wegen Produktfälschung angeklagt
Billige China-Ware: Vermeintliche Marken-Turnschuhe wahrscheinlich gefälscht

Sogenannte "costum shoes" sind bei jungen Leuten #+derzeit der Renner   | Foto: Grafik: AdobeStock/chispas
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(jd). Es ist der neue Trend bei modebewussten jungen Leuten: shoe customizing. Meist sind es Sneaker oder Turnschuhe, die mittels Airbrush aufgepeppt werden. Die Darstellungen auf diesen "custom shoes" reichen von Japanese Art mit Manga-Motiven über witzigen Comic-Style bis hin zu Logos vom Lieblingsverein. Die stylischen Eigenkreationen der Shoe-Art-Künstler sind sehr gefragt. Von denen hat wegen der großen Nachfrage schon so mancher sein Hobby zumindest zum Nebenjob gemacht - wie ein Grafiker aus Stade. Der wollte von ihm aufgepimpte Schuhe der Marke Adidas unters Volk bringen. Doch das ging gründlich schief: Der 37-Jährige landete vor Gericht. Er hatte plötzlich eine Anklage wegen Markenfälschung am Hals.

"Strafbare Kennzeichenverletzung": So heißt der Straftatbestand, wenn jemand mit einem gefälschten Markenprodukt handelt. Fünf solcher Taten wurden dem Grafiker von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen. In vier Fällen ging es um Bagatellen, der fünfte Fall war gravierender: Bei einer Durchsuchung seiner damaligen Geschäftsräume wurden 42 Paar Adidas-Turnschuhe und drei Paar edle Treter der Nobelmarke Gucci gefunden.

Laut Anklageschrift soll es sich dabei um Imitate handeln. Ein solches Ausmaß von Produktpiraterie wollte die Staatsanwaltschaft geahndet wissen, zumal Adidas und Gucci Strafanzeige erstatteten: Der Stader bekam per Strafbefehl drei Monate Haft auf Bewährung und für den anderen Kleinkram zehn Tagessätze à 30 Euro aufgebrummt.

Das wollte der verhinderte Schuh-Designer nicht hinnehmen. Weil er Einspruch einlegte, kam sein Fall vor die Stader Amtsrichterin. Die hörte sich an, wie der Angeklagte an seine Ware aus China gelangt war. Demnach hatte ihm ein Händler aus dem Reich der Mitte auf einer "Visitenkartenparty" anlässlich einer Sportmesse angeboten, B-Ware von Adidas zu liefern.

Dass es sich um Fälschungen gehandelt haben soll, wie von der Anklagebehörde vorgeworfen, sei ihm nicht bewusst gewesen, so der Stader. "Ich habe sogar einen der gelieferten Schuhe und einen alten Turnschuh von mir auseinandergeschnitten, um beide miteinander zu vergleichen." Ihm sei kein Unterschied aufgefallen. "Das war eins zu eins die gleiche Herstellungsweise, dieselbe Schnitttechnik." Der Schuh aus China sei lediglich etwas schlechter verarbeitet gewesen. B-Ware eben.

Auch seinen Kunden habe er auf Nachfrage erklärt, dass es sich um zweite Wahl handele, so der Angeklagte. Das sei auch vom Preis her klar gewesen: Die Schuhe aus China habe er nach seiner künstlerischen "Aufarbeitung" für einen Preis verkauft, der ein wenig über dem Ladenpreis für ein normales Exemplar gelegen habe. Mit anderen Worten: Den Abnehmern musste klar gewesen sein, keine 1A-Ware zu erwerben.
"Meinen Kunden kam es ja auf das Customizing an", so der Grafiker. Die Qualität des Schuhs sei da eher Nebensache gewesen und hinter dem künstlerischen Aspekt zurückgetreten. Er habe nie gedacht, wegen seiner Kunst juristische Schwierigkeiten zu bekommen.

Die bekam er zumindest nicht in dem Maße, wie es der Strafbefehl befürchten ließ: Auf Vorschlag des Gerichts wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage von 500 Euro eingestellt. Für ein Urteil hätte weiterer erheblicher Ermittlungsaufwand betrieben werden müssen, so die Richterin. Ein Gutachter hätte dann prüfen müssen, ob die Turnschuhe tatsächlich gefälscht waren.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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