Berufungsverhandlung in Stade: Ballon-Betrüger erneut vor Gericht
Karsten Funk: In Handschellen zum Prozess

Karsten Funk wird in Handschellen in den Gerichtssaal geführt  Foto: jd
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jd. Stade. Für viele seiner Opfer dürfte das eine Genugtuung sein: In Handschellen wurde der Ballon-Betrüger Karsten Funk aus Handeloh-Wörme (Landkreis Harburg) in den Gerichtssaal geführt. Am Landgericht Stade begann am Dienstag die Berufungsverhandlung wegen Steuerhinterziehung. Funk sitzt seit fünf Monaten in der JVA Bremervörde ein, nachdem die Bewährung in einem anderen Strafverfahren widerrufen wurde. Das Amtsgericht Tostedt hatte Funk im Dezember 2017 u.a. wegen Betrugs zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt. Vor der Kleinen Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Stade ging es jetzt um eine Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro (300 Tagessätze à 30 Euro), die Funk von Amtsgericht im Oktober 2018 aufgebrummt bekam.

Funk erhofft sich vom Landgericht ein milderes Urteil, obwohl er laut Richterin einen mutmaßlichen Steuerschaden von rund 100.000 Euro verursacht hat. Vor Gericht sah sich Funk quasi als Justizopfer. Er bemängelte, dass er sich aus der Haft heraus nicht angemessen verteidigen könne, weil er in der JVA nicht ausreichend Zugriff auf die Prozessakten habe. "Ich stehe mit leeren Händen hier", beklagte sich der Ballon-Betrüger. Offenbar will Funk nicht begreifen, dass er sich selber in diese Lage manövriert hat.

Wie berichtet, hätte er seine Haft gar nicht antreten müssen, wenn er sich an die Bewährungsauflagen gehalten hätte. Laut Urteil des Amtsgerichts Tostedt war es Funk drei Jahre lang untersagt, sich im Luftfahrtgewerbe zu betätigen. Diese Auflage erfolgte nicht ohne Grund: Funk hat mit seinen Ballon-Betrügereien mutmaßlich einen Millionenbetrag ergaunert, indem er Tausende Tickets für Heißluftballonfahrten verkaufte, obwohl er gar nicht in der Lage dazu war, so viele Fahrten überhaupt auszuführen. Da Funk auch in der Bewährungszeit weiter Ballonfahrten anbot, muss er seine Strafe nun absitzen.

Auch Funks Verteidiger Dr. Kai Fischer ist wohl nicht klar, dass sein Mandant selbst für seine derzeitige Situation verantwortlich ist. Fischer wies darauf hin, dass bereits ein Kollege gegen den Widerruf der Bewährung vorgehe und das Gefängnis stark an Funk zehre. "Mein Mandat ist von der Haft extrem mitgenommen." Bereits so viele Monate einzusitzen, sei schon heftig, so Fischer: "Herr Funk ist in der JVA richtig gealtert."
Was sich der Ballon-Betrüger von der Berufung im Prozess um die Steuerhinterziehung erhofft, blieb offen. Die Richterin am Landgericht Dr. Judith Farokhmanesh machte in einer Zwischenbilanz nach dem ersten Prozesstag deutlich, dass sie das Urteil des Amtsgerichts in dieser Sache für "moderat" halte.
"Wohin soll die Reise gehen?", fragte sie den Angeklagten und gab zu bedenken, dass es möglicherweise besser sei, das Strafmaß der ersten Instanz einfach hinzunehmen. Die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls Berufung eingelegt hatte - sie möchte eine härtere Bestrafung -, signalisierte Bereitschaft zur Verständigung.
Am Ende könnte Funk schlechter dastehen als vorher - was sicherlich die von ihm Geschädigten erfreuen dürfte: Bezieht das Landgericht die Strafe aus dem Tostedter Verfahren mit in das Urteil ein, könnten vielleicht auch mehr als zwei Jahre Haft dabei herauskommen. Dann wäre ohnehin keine Bewährung möglich.

Auf Nachfrage der Richterin wollte sich Funk nicht zu den Umständen des Bewährungswiderrufs äußern. Diese hielt ihm vor, dass bei einer neu anzusetzenden Gesamtstrafe allenfalls dann eine positive Bewährungsprognose möglich sei, wenn Funk sich "zu einer Zukunft ohne Ballons" bekenne.
Zur Aufklärung des Sachverhalts wollte Funk nicht beitragen: "Ich werde mich nicht äußern", erklärte der Ballon-Betrüger gleich zu Prozessbeginn. In dem Verfahren geht es vor allem um mutmaßliche Scheinrechnungen, unrechtmäßig abgezogene Vorsteuer und nicht entrichtete Umsatzsteuer. Laut dem Finanzbeamten, der als Zeuge geladen war, haben einige der zahlreichen Unternehmen in Funks undurchsichtigem Firmen-Konglomerat wiederholt Rechnungen erstellt, für die offenbar keine konkreten Leistungen erbracht wurden. Für einige Firmen nahm Funk weder Umsatzsteuervoranmeldungen vor noch gab er Steuererklärungen ab.

Die Richterin versuchte, ein wenig Licht in die undurchsichtigen Firmenstrukturen zu bringen. Demnach hat Funk immer wieder neue Unternehmen gegründet, wenn mal wieder eines in Insolvenz gegangen war. Der Zeuge geht davon aus, dass Funk dabei auch Strohmänner einsetzte, um die wahren wirtschaftlichen Verhältnisse zu verschleiern. Als Firmen-adresse habe dann schon mal "ein Schuppen mit Briefkasten" gedient.

Nach Einschätzung des Zeugen stand im Zentrum der betrügerischen Machenschaften zunächst die "Heide und Hanse Luftfahrt GmbH". Nach deren Pleite führte Funk seine unseriösen Geschäfte vor allem mit den Firmen "HHP Ballonfahrt Vertriebs GmbH" und "Aeolus Aviation" sowie mehreren Subunternehmen fort.
Ein Urteil soll am 24. April verkündet werden.

Es gibt weitereErmittlungen

Funk muss damit rechnen, dass ihm noch wegen weiterer Straftaten der Prozess gemacht wird. Laut dem Sprecher der Stader Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, wird dem Ballon-Betrüger ein besonders schwerer Fall von Bankrott vorgeworfen. Funk drohen bis zu zehn Jahre Haft. Funk habe versucht, erhebliche Vermögenswerte vor dem Insolvenzverwalter zu verstecken. "Außerdem sind noch diverse aktuelle Betrugsverfahren anhängig", so Breas. "Erneut geht es um Buchung und Bezahlung von Fahrten mit dem Heißluftballon, ohne dass es jemals dazu gekommen ist." Die diesbezüglichen Ermittlungen würden genauso andauern wie bei dem Bankrott-Verfahren.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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