Täter (26) will aus Geldnot gedealt haben
Stader versteckt fast 50 Gramm Kokain im Vereins-Klo
jd. Stade. Mit dieser Menge Kokain hätten Süchtige mehr als tausend "Linien ziehen" können. 47 Gramm "Koks" in hoher Reinheit entdeckte die Polizei in einem türkischen Vereinsheim in Stade. Das weiße Pulver war in einem Hohlraum im Klo versteckt. Wegen des Drogenfundes sowie des Verkaufs von Kokain standen jetzt zwei Männer (39 und 26 Jahre) vor Gericht. Sie mussten sich vor dem Stader Schöffengericht für den Handel mit Betäubungsmitteln in neun Fällen verantworten. Dabei fiel der Koksfund schwerer ins Gewicht, weil es sich hier um eine nicht geringe Menge handelte. Der Jüngere war geständig, erhielt ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung. Der Ältere kam in Handschellen und verließ den Gerichtssaal auch wieder in den Armreifen aus Stahl - aber ohne ein Urteil. Sein Verfahren wurde abgetrennt.
So lichteten sich im Saal zur Halbzeit der Verhandlung die Reihen. Der 39-Jährige zog mitsamt Wärtern, Verteidiger, Dolmetscher und Bewährungshelferin ab. Er wurde zurück ins Gefängnis gebracht. Dort sitzt er in Untersuchungshaft, weil er noch mehr auf dem Kerbholz hat. Auf ihn kommt ein Prozess vor der Großen Strafkammer des Landgerichts zu.
Grund für die Abtrennung seines Verfahrens: Der mutmaßliche Drogenhändler legte im Gegensatz zum jüngeren Mitangeklagten kein Geständnis ab. Daher sollte ein Zeuge aussagen. Doch der wies im Vorfeld darauf hin, dass es an seiner Arbeitsstelle einen bestätigten Corona-Fall gegeben haben soll. Der Vorsitzende Richter ließ Vorsicht walten: Er schickte den Zeugen nach Hause, um zu verhindern, dass womöglich alle Prozessbeteiligten in Quarantäne geschickt werden.
Eine Zeugenvernehmung war im Fall des jüngeren Angeklagten nicht vonnöten. Der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen, die als Geständnis zu werten ist. Der 26-Jährige räumte ein, in zwei Fällen Kokain verkauft zu haben. Auch das im Vereinsheim gefundene Koks, das laut Laboranalyse des Landeskriminalamtes einen reinen Wirkstoffgehalt von 35 Gramm aufweist, sei "seine Ware" gewesen.
Der junge Mann stritt aber ab, gemeinsam mit dem 39-Jährigen auf dem Parkplatz eines Supermarktes und in einer Spielhalle gedealt zu haben. Und von der in einer Kaffeedose entdeckten größeren Menge Marihuana wisse er auch nichts. Als Grund für den Drogenhandel gab er Geldnot an. Er sei zum Zeitpunkt der Taten ohne Aufenthaltstitel gewesen und habe somit auch nicht arbeiten dürfen, so der aus der Türkei stammende Mann.
Der Staatsanwältin erschien der Angeklagte glaubwürdig. Als straferschwerend sah sie allerdings die hohe Menge an Kokain an. Als geringe Menge würden bis zu fünf Gramm Wirkstoff gelten, so die Anklagevertreterin. "Dieser Wert wurde um das Siebenfache überschritten." 14 Monate Gefängnis, ausgesetzt auf drei Jahre zu Bewährung, hielt sie für das richtige Strafmaß. Der Schöffengericht sah es ebenso.
Außerdem muss der Angeklagte noch 70 Euro zahlen. Das ist der Betrag, den er mit dem Verkauf von zwei Kokain-Portionen à 0,5 Gramm eingenommen hat.
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