Verbreitung pornografischer Inhalte
Was wurde aus dem Stader Lehrer?
Er machte einer ehemaligen 15-jährigen Schülerin im Online-Chat sexuelle Avancen, schickte ihr Bilder von seinem Penis und hatte mit ihr in seinem Auto sexuellen Kontakt. Das WOCHENBLATT berichtete Ende 2023 mehrfach über den Stader Lehrer, der von der Jugendlichen nach mehreren Monaten angezeigt worden war. Das Mädchen, eine Autistin, reagierte zunächst neugierig auf die Annäherungsversuche. Monate später vertraute es sich jedoch erst einer Psychologin, dann seinen Eltern an und ging zur Polizei.
Zwei Staatsanwaltschaften nahmen die Ermittlung auf
Der Lehrer – ein Mann im mittleren Alter – wurde nach den Anschuldigungen sofort vom Schuldienst freigestellt. Anschließend prüften sowohl die Staatsanwaltschaft Stade als auch eine Sonderstaatsanwaltschaft in Hannover die mögliche Aufnahme eine Strafverfahrens. "Das Verschicken der Penisbilder erfüllt den Strafbestand der Verbreitung von Pornografie", erklärte der Stader Staatsanwalt Kai Thomas Breas. "In Hannover gibt es für diesen Strafbereich eine Sonderstaatsanwaltschaft – deshalb die zwei getrennten Verfahren."
Das Verfahren der Staatsanwaltschaft Stade wurde Mitte Januar eingestellt. Das war zu erwarten: Staatsanwalt Kai Thomas Breas hatte schon zuvor mitgeteilt, dass generell Geschlechtsverkehr mit Jugendlichen ab 14 Jahren nicht strafbar sei, solange dieser einvernehmlich ist. Dass das Mädchen auf die Annäherungsversuche des Lehrers neugierig und nicht abweisend reagiert habe, würde den Mann entlasten.
Verfahrens-Einstellung mit Geldauflage
Jetzt teilt auch die Sonderstaatsanwaltschaft aus Hannover mit: Das Verfahren gegen den Lehrer wegen Verbreitung pornografischer Inhalte an eine Minderjährige wurde vorläufig eingestellt, allerdings gegen eine Geldauflage von 1.000 Euro, die einer gemeinnützigen Einrichtung zufließen. Der Mann hat jetzt sechs Monate Zeit, die Geldstrafe zu leisten. Kommt er dem nicht nach, wird die Einstellung aufgehoben, das Verfahren wieder aufgenommen und es kommt zu einer Anklage.
"Die Einstellung eines Verfahrens mit Geldauflage ist üblich, wenn Beschuldigte nicht vorbestraft sind und die Staatsanwaltschaft diese Form der Ahndung als Sanktion ausreichend bewertet", sagt Can Türkay, Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover.
Lehrer ist aus dem Schuldienst ausgeschieden
Die Landesschulbehörde in Lüneburg teilte dem WOCHENBLATT auf Nachfrage mit, dass der Lehrer inzwischen aus dem niedersächsischen Schuldienst ausgeschieden ist. "Er ist an keiner öffentlichen Schule in Niedersachsen mehr tätig", so eine Sprecherin der Behörde.
Zu rechtlichen Voraussetzungen für den Lehrerberuf teilte sie mit, dass die niedersächsischen Behörde bei der Einstellung von schulischem Personal ein erweitertes Führungszeugnis verlangen. Die Angabe dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Straftaten. Wenn das Führungszeugnis Eintragungen enthält, wird jeder Einzelfall individuell geprüft. Das gilt auch für den Fall, dass erst nach der Einstellung bekannt wird, dass gegen Lehrkräfte strafrechtlich ermittelt wird oder wurde. Dabei werde geprüft, ob der Eintrag bzw. die strafrechtliche Ermittlung einer Beschäftigung im Schuldienst entgegenstehe, so die Behördensprecherin. "Die Frage, in welchen Fällen die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung einer Lehrkraft die Ausübung des Schuldienstes erlauben, lässt sich daher nicht pauschal beantworten", sagt sie.
• Der Stader Lehrer erhält übrigens keinen Eintrag in sein Führungszeugnis. "Verfahrenseinstellungen werden nicht in das Führungszeugnis (Bundeszentralregister) eingetragen, nur Verurteilungen", teilt die Staatsanwaltschaft Hannover mit.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.