Generalstaatsanwaltschaft Celle reagiert auf Beschwerde
Weitere Gutachten zum Tod von Aman Alizada
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- Der Tod des jungen Mannes führte zu Demonstrationen
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tk. Stade. Der Tod des 19-jährigen Flüchtlings Aman Alizada ist noch immer nicht abschließend geklärt. Der junge Mann starb nach Schüssen aus der Dienstwaffe eines Polizeibeamten. Zwei Mal hatte die Staatsanwaltschaft Stade das Verfahren gegen den Polizisten bereits eingestellt. Von einer "glasklaren Notwehrlage" sprach in beiden Fällen Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, Sprecher der Stader Staatsanwaltschaft. Jetzt hat die Generalstaatsanwaltschaft Celle weitere gutachterliche Untersuchungen angeordnet.
Der Bruder des Getöteten lässt sich vom Hamburger Strafverteidiger Thomas Bliwier in der Nebenklage vertreten. Der hatte gegen die zweite Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Stade eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle eingelegt. Deren Sprecher, Oberstaatsanwalt Bernd Kolkmeier, erinnert an seine Worte vom August 2020. Damals wurde die Stader Staatsanwaltschaft aus Celle angewiesen, das Verfahren noch einmal aufzunehmen. "Es geht um maximale Aufklärung", sagte Kolkmeier damals wie heute.
Konkret gehe es darum, dass die Nebenklage in ihrer Beschwerde zur Einstellung des zweiten Verfahrens Hypothesen vorgetragen habe, die es zu überprüfen gilt. Dafür lässt die Generalstaatsanwaltschaft Celle neue Gutachten erstellen. "Das gesamte Spurenbild wollen wir objektivieren", sagt Bernd Kolkmeier. Das betreffe offene Fragen zu den Schusskanälen über Blutspuren bis hin zur Lage von Möbeln. "Wir wollen alles einbeziehen", so der Oberstaatsanwalt. Es gehe darum, dass die Hypothesen der Nebenklage widerlegt oder möglicherweise bestätigt werden. Einen Zeithorizont, wann die Gutachten vorliegen, gebe es nicht.
Eine Frage, die sich dann stellt, wenn neue Erkenntnisse nach Auffassung der Celler Staatsanwälte eine weitere Ermittlung notwendig machen: Wo wird die geführt? Strafverteidiger Bliwier hatte bereits im August 2020 angedeutet, dass er dieses Verfahren tendenziell nicht in Stade sieht - wo es jedoch geführt wurde. Einen Rechtsanspruch, dass anderswo ermittelt wird, gebe es nicht, so Bliwier damals.
• Die Polizei war im August 2019 zu der Unterkunft in Bützfleth gerufen worden, weil der 19-Jährige, der psychisch krank war, einen Mitbewohner bedroht hatte. Der hatte die Polizei gerufen. Zwei Streifenwagen waren daraufhin zu dem Mehrfamilienhaus gefahren. Der junge Mann soll sich beim Eintreffen der Beamten in seinem Zimmer aufgehalten und auf Ansprache nicht reagiert haben. Daraufhin hatten zwei Beamte das Haus betreten und sich Zugang zum Zimmer des 19-Jährigen verschafft. Anschließend sind die Schüsse gefallen.
Der Einsatz ist bei Flüchtlingsinitiativen aus dem Kreis Stade und dem Niedersächsischen Flüchtlingsrat heftig kritisiert worden. Hauptsächlich deswegen, weil die psychische Erkrankung des Mannes durch vorangegangene Vorfälle bekannt gewesen sei.
Redakteur:Tom Kreib aus Buxtehude |
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