Bis zu 10.000 Euro
Corona-Regeln: Niedersachsen legt Bußgeldkatalog vor
(ts). Niedersachsen hat einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die landesweiten Corona-Regeln mit Strafen bis zu 10.000 Euro vorgelegt. Er soll den Ordnungsbehörden in Niedersachsen Orientierung geben, wie mit Verstößen gegen die Verordnung umgegangen werden soll.
Bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit werden demnach 200 bis 400 Euro von jedem Beteiligten fällig. Wer den Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Menschen in der Öffentlichkeit oder beim Joggen im Freien nicht einhält, muss 150 Euro Strafe zahlen. Besucher von öffentlichen Veranstaltungen müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 150 bis 400 Euro rechnen.
Hotelbetreiber, die Zimmer an Touristen vermieten, oder Betreiber von Bars und Restaurants, die Gäste bewirten, müssen 3.000 bis 10.000 Euro Strafe zahlen. Gastronomen, die einen Lieferdienst betreiben, werden mit 1.000 bis 3.000 Euro Strafe belegt, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter zu ihren Kunden nicht eingehalten wird. Halten Händler auf dem Wochenmarkt die Abstandsregelung nicht ein, sind 1.000 bis 3.000 Euro fällig. Marktbeschicker, die anderes als Lebensmittel verkaufen, zahlen 1.000 bis 3.000 Euro Bußgeld.
Verstöße gegen die Verordnung sollen von den niedersächsischen Ordnungsbehörden konsequent, aber mit dem nötigen Augenmaß geahndet werden, teilt das niedersächsische Gesundheitsministerium mit. So müsse niemand ein Bußgeld fürchten, wenn es etwa eine Situation im Alltag vorübergehend nicht erlaubt, den vorgeschriebenen Mindestabstand einzuhalten. Bei wiederholten und schweren Verstößen sind jedoch empfindliche Bußgelder möglich.
Der Leiter des Krisenstabs der Landesregierung, Heiger Scholz, appelliert vor diesem Hintergrund an die Vernunft der Bürger in Niedersachsen: „In diesen Tagen entscheidet es sich, ob wir in der Lage sind, die Ausbreitung des Corona-Virus entscheidend zu verlangsamen. Halten Sie bitte unbedingt Abstand und bleiben Sie zu Hause!“
Redakteur:Thomas Sulzyc aus Seevetal | |
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