Gefängnisstrafe für Ex-Banker aus Stade
Zocker-Prozess: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts
tp. Stade. Werde ich Heiligabend noch im Kreise meiner Familie verbringen? Diese bange Frage überschattet Jens L.*s (41) Vorfreude auf Weihnachten. Für den ehemals krankhaft spielsüchtigen Ex-Investment-Banker aus Stade, der mehrere Millionen Euro Kundengelder seines damaligen Arbeitgebers, der Deutschen Bank in Buxtehude, veruntreut und im Kasino verzockt hat, wird es Zeit, sich dem Unausweichlichen zu stellen: Gefängnis. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat jetzt in einem Revisionsverfahren das vor einem Jahr gefällte Urteil des Stader Landgerichts bestätigt. Lens L. muss für vier Jahre hinter Gitter. Er erwartet noch im Advent den Haftbescheid.
"Ich hoffe, Weihnachten noch zu Hause verbringen zu dürfen", sagt Jens L. Spätestens Anfang 2016 kommt der Abschied von der Ehefrau, der Tochter (10) und dem Sohn (12). Das Schlimmste an der Freiheitsstrafe sei, "meinen Kindern bei gesundheitlichen oder schulischen Problemen nicht zur Seite stehen zu können".
L., der nach Bekanntwerden des Millionen-Betrugs, zur Medienfigur wurde und offensiv mit den Straftaten umging und sein Gesicht offen im WOCHENBLATT zeigte, kehrt nun sein Antlitz aus dem Kamerafokus. Die Taten, die der nach eigenem Bekunden "vollständig therapierte und resozialisierte" Ex-Spielsüchtige während der Spieler-Phase anrichtete, sollen nicht auf seine Kinder zurückfallen.
"Die Taten und die bevorstehende Haft möchte ich am liebsten aus meiner Biografie löschen", sagt Jens L., der inzwischen für ein schmales Salär als Rettungssanitäter arbeitet.
Die Frage, ob er sich "verzockt" hat, beantwortet Jens L. zweigleisig: "Am Spieltisch, ja. Beruflich und familiär, nein." Krankheitsbedingt habe er Schaden für Karriere, und Angehörige nie bewusst in Kauf genommen.
Bei guter Führung steht Jens L. nach zwei Dritteln der verbüßten Haftstraße eine Freilassung auf Bewährung in Aussicht. Sein Rechtsanwalt Frank Jansen, der ihn in der Haft weiter vertritt, will so früh wie möglich eine Freigänger-Regelung für seinen Mandanten herausboxen.
Die Zukunftsträume des Mannes, der einst mit fremden Millionen am Roulette-Tisch zockte, klingen bodenständig: "Eine glückliche Familie und ein Job im Büro."
*Name von der Redaktion gekürzt
Redakteur:Thorsten Penz aus Stade |
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